Mitarbeiterschutz

Keine Kittel bei Hitze

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Wenn die Temperaturen am Arbeitsplatz ins beinahe Unerträgliche steigen, haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf angemessenen Hitzeschutz. Wie das Landesamt für Gesundheit und Soziales in Mecklenburg-Vorpommern mitteilte, müssen Arbeitgeber vor allem bei hochsommerlichen Verhältnissen auf die Gesundheit ihrer Belegschaft achten.

„Bei über 30 Grad Celsius sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen“, hieß es aus der Rostocker Behörde. Dazu gehörten Sonnenschutz durch Jalousien, richtiges Lüften am frühen Morgen und insbesondere Gleitzeit-Regelungen. Auf mehr als 35 Grad Celsius aufgeheizte Räume seien überhaupt nicht zum Arbeiten geeignet.

Auch die in vielen Jobs übliche Kleiderordnung, wie zum Beispiel Kittel, dürfe den Beschäftigten nicht allzu stark zu schaffen machen, forderte Landesamts-Chef Heiko Will. „Wichtig wäre auch, zum Beispiel in den Kundenservice-Bereichen die Bekleidungsregelungen zu lockern.“

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