Rx-Versandhandel

ABDA schwört Politiker ein

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Berlin -

Die ABDA begrüßt den gestern von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) vorgelegten Gesetzentwurf von Rx-Versandverbot als „konsequente Lösung“ für eine Rückkehr zu fairen Wettbewerbsbedingungen für die Vor-Ort-Apotheken. Von allen an einer guten Arzneimittelversorgung interessierten politischen Kräften fordert die ABDA die Unterstützung für Gröhes Initiative.

Gestern hatte Gröhe seinen Gesetzentwurf für ein Rx-Versandverbot vorgelegt. „Eine Beibehaltung der sich aus dem Urteil des EuGH ergebenden Situation der Inländerdiskriminierung scheidet ebenso aus wie die Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen durch eine Freigabe des Preiswettbewerbs bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auch für die inländischen (Versand-)Apotheken“, heißt es darin. Ziel des „Gesetzes zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln“ sei es, die bestehende Struktur der flächendeckenden, wohnortnahen und gleichmäßigen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln auch weiterhin zu gewährleisten.

ABDA-Präsident Friedemann Schmidt erklärt dazu: „Es ist richtig und es ist gut, dass Bundesminister Gröhe zügig einen Gesetzentwurf für ein Versandhandelsverbot bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vorgelegt hat.“ Das EuGH-Urteil, das ausländischen Versandhändlern ein Unterlaufen der Arzneimittelpreisbindung erlaubt, habe eine „extreme Schieflage im Wettbewerb“ erzeugt.

Schmidt: „Ein umgehendes Versandhandelsverbot ist die konsequente Lösung, die es jetzt braucht, um wieder faire Wettbewerbsbedingungen für die Präsenz-Apotheken herzustellen und die Versorgung in der Fläche zu sichern. Man kann das Problem nicht auf die lange Bank schieben und zusehen, wie die Situation in der Arzneimittelversorgung kippt.“

Ziel des Gesetzes sei es auch, das Sachleistungssystem in der gesetzlichen Krankenversicherung zu schützen, „das zum Grundkonsens der Gesundheitspolitik gehört“. „Alle politischen Kräfte, denen am Erhalt einer guten Arzneimittelversorgung und an der Absicherung der Eckpfeiler unseres Gesundheitssystems gelegen ist, müssen ein solches Gesetz unterstützen. Der Gesetzgeber hat hier die Chance zu zeigen, dass er seinen Gestaltungsspielraum in der Gesundheitspolitik konsequent zum Nutzen der Patienten ausschöpft", so Schmidt.

Auf Zustimmung stößt bei der ABDA die im Entwurf enthaltene Konkretisierung der Patientenversorgung über den Botendienst von Präsenz-Apotheken. Das sei „vernünftig“, erklärt die ABDA. Das BMG will einen neuen Paragraphen einführen: „Eine Zustellung von Arzneimitteln durch Personal der Apotheke ist unter den in der Verordnung nach § 21 geregelten Voraussetzungen zulässig.“ Das erlaubt explizit den Botendienst von niedergelassenen Apotheken.

„Die SPD wird den Gesetzentwurf zum Rx-Versandverbot sorgfältig prüfen“, erklärte der SPD-Gesundheitsexperte Edgar Franke. Eine inhaltliche Aussage zu Gröhes Gesetzentwurf machte der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses aber nicht. Nur so viel: „Die SPD hat sich noch nicht festgelegt.“ Das soll in Kürze geschehen.

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