Hessen

KV-Verweis wegen Kopftuch-Verbot

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Weil er in seiner Praxis eigenmächtig ein Kopftuchverbot aussprach, hat ein Arzt aus Wächtersbach in Hessen von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) einen Verweis erhalten. Das sei die zweitmildeste Strafe, die der Disziplinarausschuss verhängen könne, sagte eine KV-Sprecherin. Der Verweis werde ins Arztregister eingetragen und bleibe fünf Jahre bestehen. Der Mediziner wollte sich nicht zum Urteil und den Vorfällen äußern.

Die Gepflogenheiten des Mediziners hatten Anfang September für Aufsehen gesorgt. Der Hausarzt hatte in seiner Praxis ein Plakat mit „Spielregeln“ aufgehängt und Kopftücher verboten. Zudem hatte er sich geweigert, Großfamilien zu behandeln und von seinen Patienten Deutsch-Grundkenntnisse verlangt. Dies hatte er mit Problemen bei der Behandlung muslimischer Patienten begründet.

Der Disziplinarausschuss wertete zugunsten des Arztes, dass er sich für sein Vorgehen öffentlich entschuldigte und Kontakt zum türkisch-islamischen Kulturverein aufnahm. Er habe auch glaubhaft versichert, dass er nie ernsthaft erwogen habe, einen Patienten nicht zu behandeln.

Hätte der Disziplinarausschuss eine Geldstrafe verhängt oder gar die Zulassung entzogen, hätte der Arzt keine gesetzlich Versicherten mehr behandeln dürfen. Nach seiner vertragsärztlichen Pflicht muss ein Arzt jeden Patienten ohne Ansehen der Person, des Geschlechts, des Alters, der Herkunft und der Religion behandeln.

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