Abführmittel

Movicol wird erstattungsfähig

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Die beiden Abführmittel „Movicol flüssig orange“ und „Movicol Schoko Junior“ (Macrogol) vom Pharmaunternehmen Norgine sollen erstattungsfähig werden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entschieden. In der Movicol-Produktserie sind dies die beiden einzigen Medizinprodukte, alle anderen Präparate sind als Arzneimittel zugelassen und allesamt erstattungsfähig*.

2006 hatten mehrere Hersteller begonnen, den Wirkstoff Macrogol in Medizinprodukten zu verwenden. Die Präparate werden seitdem auch in Drogerien verkauft. Um auf die Konkurrenz zu reagieren, hatte auch Norgine 2009 die beiden Medizinprodukte auf den Markt gebracht. Damit „Movicol flüssig orange“ und „Movicol Schoko Junior“ auch auf Rezept verordnet werden können, beantragte das Unternehmen die Aufnahme in die Liste der erstattungsfähigen Medizinprodukte.

„Movicol flüssig Orange“ darf allerdings nur Patienten ab dem 12. Lebensjahr verschrieben werden. Zudem muss die Obstipation bei den Patienten in Zusammenhang mit einer der folgenden Erkrankungen stehen: Tumorleiden, Megacolon, Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung, bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie. Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen soll das Mittel auch ohne Vorliegen von einer der Krankheiten verschreiben werden können.

„Movicol Schoko Junior“ soll es für alle Kinder zwischen zwei und elf Jahren, die an Verstopfung leiden, auf Rezept geben. Der G-BA-Beschluss ist allerdings erst nach seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger gültig.

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* Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Textes hatte es geheißen, das nur „Movicol flüssig Orange“ und „Movicol Schoko Junior“ auf Kassenrezept stehen dürfen. Dies bitten wir zu entschuldigen.

 

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