Neuer Plan B

Spahn: Mehr Botendienst und 150 Millionen Euro

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Berlin -

Mit einem neuen Eckpunktepapier zur Reform des Apothekenmarktes hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn seinen früheren, der ABDA-Mitgliederversammlung am 11. Dezember vorgestellten Plan B, erheblich korrigiert. Damit fasst Spahn den zuvor mit den Gesundheitspolitikern der Union vereinbarten Kompromiss zusammen: Das Rx-Boni-Verbot soll ins Sozialgesetzbuch V geschrieben werden. Statt der zunächst vorgeschlagenen 375 Millionen Euro sollen die Apotheker wie bereits berichtet nur noch rund 150 Millionen Euro erhalten.

Statt wie jetzt im Arzneimittelgesetz, soll das Rx-Boni-Verbot ins SGB V wandern. Damit will das Bundesgesundheitsministerium auf den Mahnbrief der EU-Kommission reagieren. Brüssel hatte die Bundesregierung aufgefordert, innerhalb von zwei Monaten ein Konzept zur Aufhebung der Arzneimittelpreisbindung für ausländische Versender vorzulegen. „Die Regelungen zu einheitlichen Apothekenabgabepreisen bleiben erhalten“, heißt es in dem Papier. Zudem soll die Einhaltung der Arzneimittelpreisverordnung Teil des Rahmenvertrages zwischen Kassen und Apothekern werden. Falls Versender gegen das Boni-Verbot verstoßen, soll es laut BMG Sanktionen geben. Über Art und Höhe der Sanktionen enthält das Papier keine Angaben.

Die Notdienstpauschale soll laut BMG jetzt statt auf über 500 Euro auf circa 350 Euro steigen. Statt heute 16 Cent sollen dann 21 Cent pro Packung in den Nacht- und Notdienstfonds fließen. Ursprünglich hatte das BMG eine Verdoppelung auf 32 Cent vorgesehen. Das hätte einem Betrag von 120 Millionen Euro entsprochen. Das Plus von 5 Cent entspricht circa 37 Millionen Euro.

Festhalten will das BMG am Einstieg in die Bezahlung zusätzlicher pharmazeutischer Leistungen: Als Beispiele werden Medikationsanalyse, AMTS, die Erfassung bestimmter Gesundheitsparameter, die Betreuung von Patientengruppen genannt. Wie schon im ersten Plan B sollen die Kassen verpflichtet werden, mit den Apothekern Verträge über neue, vergütete pharmazeutische Dienstleistungen in Apotheken abzuschließen. Dadurch sollen „gezielt die Apotheken vor Ort unterstützt und die professionelle Weiterentwicklung des Heilberufs Apotheker gefördert“ werden, so das Papier. „Die Finanzierung erfolgt durch einen neuen Festzuschlag: Pro Packung sollen 14 Cent in einen Fonds fließen, den die „Apothekerschaft“ verteilt. Vorher hatte Spahn dafür 32 Cent pro Packung eingeplant. Das entsprach einem Wert von 240 Millionen Euro hätte. 14 Cent entsprechen einem Betrag von knapp 105 Millionen Euro.

Für die BtM-Abgabe sollen die Apotheker 4,26 Euro statt 2,91 Euro erhalten. Damit solle dem höheren Dokumentationsaufwand Rechnung getragen werden, heißt es im BMG-Papier.

Überarbeiten will das BMG die Anforderungen an den Botendienst. Sie sollen „den Anforderungen an den Versandhandel angeglichen werden“, so der neue Vorschlag. „Beratung im Botendienst soll verpflichtend angeboten werden, die Beratung soll auch ohne unmittelbaren persönlichen Kontakt möglich sein, so dass Botendienst als Versorgungsform der öffentlichen Apotheken ausbaufähig ist.“ Damit räumt Spahn der Telepharmazie neuen Spielraum ein.

Sowohl Versender als auch der Botendienst sollen der Temperaturkontrolle unterliegen: „Um Qualität und Wirksamkeit der ausgelieferten Arzneimittel zu gewährleisten, wird die Temperaturkontrolle als verpflichtende Maßnahme bei der Auslieferung vorgeschrieben“, so das Papier.

Jetzt bleibt abzuwarten, wie die SPD auf den neuen Vorschlag von Spahn reagiert. Zuletzt hatte SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach die Festschreibung des Rx-Boni-Verbot im SGB V als „besorgniserregend“ abgelehnt. Es liege der SPD aber noch kein schriftlicher Vorschlag des BMG vor. Das ist jetzt geschehen. Die SPD will noch in dieser Woche die neuen Entwicklung beraten und einen eigenen Vorschlag vorlegen. Im Gespräch ist der frühere Vorschlag von Dittmar/Franke, mit Rücksicht auf das EuGH-Urteil und die Position der EU-Kommission einen geringfügigen Boni-Deckel von einem Euro im SGB V zu verankern.

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