Grippeimpfstoffe

AOK Nordost: Vierfach-Vakzine in Auslieferung

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Berlin -

In Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern hat die Auslieferung des Vierfach-Impfstoffes für die Grippesaison 2018/19 begonnen. „Einem reibungslosen Ablauf der Impfungen steht damit nichts im Wege“, sagt Dr. Rainer Bienfait, Vorsitzender des Berliner Apotheker-Vereins.

Die AOK-Nordost war nach eigenen Aussagen die erste Kasse, die schon im Februar – bevor klar war, dass die quadrivalenten Grippeimpfstoffe Kassenleistung sind – mit den Apothekerverbänden die Finanzierung der Vakzine unter Dach und Fach brachte. Der Vertrag ist umstritten, weil er das Ausschreibungsverbot aushebelt. Kritik gab es auch, weil Apotheker einen Phantomimpfstoff bestellen sollten, der noch gar nicht auf dem Markt war. Die Kasse rechnet mit Mehrkosten in der Region Nordost von etwa sieben Millionen Euro für die Vierfachimpfung im Vergleich zur trivalenten Vakzine.

Die Arztpraxen sollen reibungslos versorgt werden. „Durch die frühzeitige Bestellung der Grippeimpfstoffe schon zu Beginn des Jahres stellen die Apotheken in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern bereits seit 2011 die Versorgung der Arztpraxen mit Grippeimpfstoffen sicher“, so die Kasse. Das Konzept ist einfach: Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) fordert die Mediziner auf, Grippeimpfstoffe generisch zu verordnen und die Bestellungen möglichst früh in einer Apotheke ihrer Wahl abzugeben. Überlässt die Praxis ihrem Lieferanten die Auswahl des Impfstoffs, gilt ein zwischen den Vertragspartnern vereinbarter Festpreis pro Impfdosis. „Die Landesapothekerverbände gewährleisten so gemeinsam mit der AOK Nordost seit vielen Jahren eine frühzeitige und ausreichende Versorgung mit Grippeimpfstoffen“, so Bienfait. „Lieferengpässe für Grippeimpfstoffe waren daher im Nordosten nie ein Thema.“

Die Zusammensetzung der saisonalen Grippeimpfstoffe orientiert sich an den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Für die Saison 2018/19 sollen die tetravalenten Vakzine A/Michigan/45/2015 (H1N1)pdm09-ähnlicher Stamm, A/Singapore/INFIMH-16-0019/2016 (H3N2)-ähnlicher Stamm, B/Colorado/06/2017-ähnlicher Stamm der B/Victoria-Linie und B/Phuket/3073/2013-ähnlicher Stamm der B/Yamagata-Linie enthalten.

In der aktuellen Saison sind tetravalente Vakzine Kassenleistung. Der Gemeinsame-Bundesausschuss (G-BA) folgte im April der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) aus dem Januar. Seit Juni ist der Beschluss in Kraft – nicht zuletzt weil der trivalente Impfstoff in der Saison 2017/18 die B-Linie fehlte, die für viele Infekte verantwortlich war. Die tetravalenten Vakzine hatte die B-Linie enthalten und hätte den Großteil der Grippefälle verhindern können.

In diesem Jahr war ein Streit um den Impfstoffvertrag entfacht, der vor Gericht entschieden wurde. Das Landessozialgericht Hessen (LSG) hat die Beschwerde von Sanofi zurückgewiesen und in seiner Begründung den Standpunkt der Kasse bestätigt. Im Parallelverfahren vor der Vergabekammer beim Bundeskartellamt hatte die AOK in erster Instanz gegen den Hersteller GlaxoSmithKline (GSK) verloren.

Sanofi hatte sich an das Sozialgericht Frankfurt gewandt, das im Mai auf die Zuständigkeit der Vergabekammer hinwies und in der Sache nicht entschied. Dagegen hatte der Hersteller Beschwerde eingelegt. Das LSG befand nun im Eilverfahren, Kassen und Apothekerverbände hätten sich bei der Vereinbarung an geltendes Recht gehalten, weil diese produkt- und herstellerneutral ausgestaltet sei und weder direkt noch indirekt bestimmte Hersteller bevorzuge, zitiert die Kasse aus dem Beschluss. Es gebe keine Beschränkung des Anbieterkreises und somit auch keine lenkende Wirkung hin zu einem Pharmaunternehmen. Das Sozialrecht beinhalte keinen Schutz der Hersteller zur einseitigen Festsetzung eines Listenpreises ohne Wettbewerb, so die Richter weiter.

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