Amtsapothekerinnen bestätigen QMS

Kölner Apotheke darf wieder Rezepturen herstellen

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Berlin -

Der nächste Schritt in Richtung Normalität für Dr. Till Fuxius: Der Inhaber der Kölner Heilig-Geist-Apotheke darf in seinen Betrieben fortan wieder Medikamente selbst herstellen und verkaufen. Zwei Amtsapothekerinnen bescheinigten ein verbessertes Qualitätsmanagement, was die Erlaubnis ermöglichte. Unterdessen hat die Kölner Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen nach den Todesfällen durch eine verunreinigte Glukose-Mischung abgeschlossen. Die Entscheidung, ob es zu einem Gerichtsverfahren gegen die zwei wegen fahrlässiger Tötung verdächtigten Mitarbeiter kommt, steht noch aus.

Zu welchem Zeitpunkt Fuxius wieder Medikamente herstellen darf, stehe noch nicht fest, teilte die Stadt Köln mit. In Absprache mit dem NRW-Gesundheitsministerium solle dies aber noch im November geschehen. Das Gesundheitsamt gehe auch davon aus, dass der Beschluss dauerhaft und ohne Auflagen gelte. Die Regelung betrifft alle drei Betriebe des Apothekeninhabers: die Apotheke am Bilderstöcken, die Contzen-Apotheke und die Heilig-Geist-Apotheke.

In letzterer war im September einer schwangeren Frau ein verunreinigtes Glukose-Gemisch ausgegeben worden. Die werdende Mutter und ihr ungeborenes Kind starben nach der Einnahme der toxischen Mischung. Alle drei Apotheken wurden zwischenzeitlich auf Anweisung des NRW-Gesundheitsministeriums geschlossen. Nachdem die ermittelnde Staatsanwaltschaft ein vorsätzliches Verbrechen ausschließen konnte, durfte Fuxius seine Betriebe im Oktober wieder öffnen.

Dies galt jedoch unter der Auflage, dass in den drei Apotheken keine Arzneimittel hergestellt und verkauft werden durften. Nun wird auch diese Einschränkung wieder aufgehoben. Möglich machten dies Verbesserungen im Qualitätsmanagement, wie die Stadt Köln erklärte. Zwei Amtsapotheker bestätigten, dass „eine gegenseitige nachteilige Beeinflussung der Arzneimittel sowie Verwechslungen der Arzneimittel und der Ausgangsstoffe sowie des Verpackungs- und Kennzeichnungsmaterials“ fortan vermieden würde. Hierfür sei zum Beispiel ein Prüfgerät angeschafft worden, mit welchem jeder Inhaltsstoff vor der Verwendung nochmals identifiziert werden könne.

Nachdem Fuxius kurz vor der Wiedereröffnung noch gegen die Stadt Köln klagte, scheinen sich die Wogen nun etwas geglättet zu haben. Das Gesundheitsamt lobte den Apotheker für sein kooperatives Verhalten. Auch die Staatsanwaltschaft betonte, dass der Inhaber während der Ermittlungen die Aufklärung der Geschehnisse unterstützt habe.

Ebenjene Ermittlungen seien nun im Grunde abgeschlossen, teilte der Kölner Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer mit. Die Staatsanwaltschaft müsse nun entscheiden, ob die Erkenntnisse ein Verfahren gegen zwei Apothekenmitarbeiter rechtfertigen. Gegen die beiden Angestellten wurde wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt. Laut Staatsanwaltschaft hatten sie die Verunreinigung der Glukose-Mischung durch einen Verwechslungsfehler verursacht.

Die beiden Mitarbeiter hatten während der Ermittlungen umfangreiche Auskünfte gemacht, die Tat an sich aber abgestritten. Zuvor hatte eine 20-köpfige Mordkommission versucht, die Geschehnisse zu rekonstruieren. Als wahrscheinliches Szenario gilt, dass der toxische Stoff Lidocainhydrochlorid in einem sehr ähnlichen Gefäß gelagert worden sei wie die Glukose. Es deute einiges daraufhin, dass ein Rest des Lokalanästhetikums in einen anderen Glukosebehälter gekippt wurde, da er ebenfalls für Glukose gehalten wurde, erklärte Bremer.

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