2,5 Jahre: Union lehnt längere Ausbildungszeit ab Lothar Klein, 12.11.2019 13:04 Uhr
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PTA-Refom: Es bleibt vorerst bei 2,5 Jahren Ausbildung – jetzt ist der Bundesrat am Zug. Foto: Apothekerverband Nordrhein
Berlin - Die Ausbildungszeit für PTA bleibt vorerst unverändert. Die SPD konnte sich nicht mit ihrem Vorstoß zur Verlängerung auf drei Jahre durchsetzen. Jetzt stehen im Gesundheitsausschuss 14 Änderungsanträge zur Beratung und Abstimmung. Allerdings: Das PTA-Reformgesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. Und die Länder hatten eine Verlängerung auf drei Jahre gefordert.
Für die SPD hatte Gesundheitspolitikerin Bettina Müller zuletzt Änderungswünsche formuliert: Die PTA-Ausbildung sollte auf die für alle anderen Gesundheitsfachberufen bereits geltende Dauer von drei Jahren angehoben werden, um die notwendige Anpassung an veränderte Tätigkeitsschwerpunkte und die Integration zusätzlicher Ausbildungsinhalte ohne Wegfall oder Kürzungen an anderer Stelle vornehmen zu können. „Wir bitten das BMG, eine Änderung des PTA-Gesetzes und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zu prüfen, die eine Ausbildungsdauer von drei Jahren mit integrierter praktischer Ausbildung in einer Apotheke vorsieht“, so Müller. Dieser „Bitte“ wurde nicht entsprochen.
Daher kommt es jetzt auf den Bundesrat an. In seiner Stellungnahme zur PTA-Reform hatte die Länder eine Verlängerung der Ausbildungsdauer auf drei Jahre gefordert. Auch eine Ausweitung der Kompetenzen ist aus Sicht des Bundesrates erforderlich, um die Attraktivität des Berufes zu steigern. Möglich sei dies nur mit einer adäquaten, kompetenzorientierten Ausbildung von mindestens drei Jahren. Der Stundenumfang sollte mindestens 4200 Stunden – aufgeteilt in mindestens 3000 schulische Ausbildungsstunden und mindestens 1200 praktische Ausbildungsstunden – umfassen. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sei entsprechend anzupassen. Gefordert wurde zudem ein Wechsel der Abschnitte der schulischen und praktischen Ausbildung, wie es auch bei anderen Gesundheitsfachberufen der Fall ist. Jetzt bleibt abzuwarten, wie der Bundesrat reagiert. Die Länder könnten das Gesetz ablehnen und den Vermittlungsausschuss anrufen.
Wie bereits berichtet, geht es in den zur Beratung anstehenden Änderungsanträge im Gesundheitsausschuss unter anderem um eine Klarstellung, dass die Praxisanleitung auch von PTA mit pädagogischer Zusatzqualifikation und Berufserfahrung durchgeführt werden kann. Außerdem wird die Aufsichtspflicht der Apotheker geregelt. PTA dürfen demnach weiterhin nur unter Aufsicht verblistern und Patienten individuell stellen.
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