Elektronische Gesundheitskarte

BMG: E-Medikationsplan kommt Ende 2019

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Berlin -

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) geht davon aus, dass der elektronische Medikationsplan und der Notfalldatensatz Ende 2019 an den Start gehen können. Die Gematik habe dazu die erforderlichen Vorarbeiten abgeschlossen: „Nach den dem BMG bekannten Informationen wird die Industrie voraussichtlich ab Mitte 2019 die Produkte am Markt anbieten. Beide Anwendungen werden somit voraussichtlich noch 2019 starten können“, teilte das BMG mit.

Um die Einführungsprozesse für den elektronischen Medikationsplan und das Notfalldatenmanagement (NFDM) zu beschleunigen, sollen die medizinischen Anwendungen nach einem neuen Verfahren, dem sogenannten „marktoffenen Zulassungsverfahren“, eingeführt werden. Damit erhält die Industrie größeren Spielraum für eigene Entwicklungen. Hierfür lege die Gematik die jeweils erforderlichen Spezifikationen und Zulassungsvoraussetzungen fest und veröffentlicht diese. Alle Industriefirmen erhielten damit die Möglichkeit, auf dieser Grundlage gleichzeitig und unabhängig von Ausschreibungsverfahren entsprechende Anwendungen zu entwickeln und diese bei der Gematik zur Zulassung einzureichen, so das BMG.

Das neue Zulassungsverfahren ist laut BMG in Stufen gegliedert: Zunächst müssen die Industriefirmen im Testlabor den Nachweis erbringen, dass ihre Produkte funktional und interoperabel sind. Danach erteilt die Gematik eine Zulassung, mit der die Firmen im Rahmen von kurzen Feldtests die Funktionalität und Interoperabilität ihrer Produkte in einer realen Versorgungsumgebung nachweisen müssen. Das Vorhaben werde von einer wissenschaftlichen Evaluation begleitet, um insbesondere die Aspekte „Akzeptanz“ und „Praxistauglichkeit“ zu untersuchen.

Nach Auskunft des BMG wurden nach diesem neuen Verfahren von der Gematik die für die Anwendungen Medikationsplan und Notfalldaten erforderlichen Spezifikationen und Zulassungsvoraussetzungen bereits festgelegt und gemäß den Fristen des E-Health-Gesetzes im Dezember 2017 veröffentlicht. Gleichzeitig wurden von GKV-Spitzenverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den Zahnärzten die erforderlichen Finanzierungsvereinbarungen für die Finanzierung der Ausstattungs- und Betriebskosten sowie für die Honorierung der Ärzte getroffen.

Die neue Vorgehensweise weicht von der bisherigen Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ab. Bisher sei die Einführung „stark auf die Durchführung eigener Erprobungsverfahren durch die Gematik ausgerichtet“. Das hatte in der Vergangenheit stets zu Verzögerungen geführt. Um den Weg frei zu machen für mehr Wettbewerb der Anbieter, will das BMG daher die bisherige Testverordnung aufheben. Dazu wurden jetzt die notwendigen Schritte eingeleitet.

Damit auch die Apotheker 2019 am dann elektronischen Medikationsplan teilnehmen können, müssen allerdings noch einige Vorarbeiten erledigt werden: Alle Apotheken müssen dazu an die neue Telematik-Infrastruktur abgeschlossen werden. Zunächst werden allerdings Ärzte, Zahnärzte und Kliniken angeschlossen. Dieser Prozess verzögert sich aber, weil es bislang nur von einem Anbieter die erforderliche Technik gibt. Eigentlich sollte dieser Prozess 2018 abgeschlossen sein. Die KBV drängt bereits auf eine Fristverlängerung. Erst danach kommen nach bisheriger Planung die Apotheken an die Reihe. Außerdem gibt es anders als bei den Ärzten für die Apotheker noch keine Vereinbarung mit dem GKV-Spitzenverband über die Finanzierung der technischen Umstellung. Die Verhandlungen laufen.

Vor Kurzem hatte sich die FDP-Fraktion mit einer Kleinen Anfrage zum Medikationsplan an die Bundesregierung gewandt. Danach wurde im vierten Quartal 2016 der schriftliche Medikationsplan für etwa 65.000 Patienten ausgestellt und im ersten Halbjahr 2017 für etwa 74.500 Patienten, teilte die Bundesregierung mit. Für die Quartale 3 und 4 aus 2017 liegen nach Angaben der KBV noch keine Abrechnungsdaten vor.

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