Arzneimittelkosten

Schweiz will Festbetrag einführen

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Berlin -

Der Schweizer Bundesrat hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, dass die Medikamentenkosten senken soll. Enthalten ist ein Referenzpreissystem für Arzneimittel mit abgelaufenem Patentschutz.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) soll einen Höchstpreis für Medikamente mit bestimmten Wirkstoffen festlegen. Der Referenzpreis soll sowohl für Originalpräparate mit abgelaufenem Patentschutz als auch für Generika gelten. Die Krankenversicherungen würden nur noch den Maximalbetrag vergüten, was den Preisdruck auf die Hersteller erhöhen soll. Gegen das Vorhaben hat sich bereits ein breites Bündnis aus Herstellern, Ärzten, Apothekern und Konsumenten formiert.

Im Herbst will der Bundesrat das Maßnahmenpaket in die Vernehmlassung schicken. Dabei können Kantone, Parteien, kommunale Dachverbände, Wirtschaftsverbände sowie weitere interessierte Kreise zu dem Gesetzentwurf Stellung nehmen. Daraufhin wird der Entwurf überarbeitet und vom Bundesrat zur Überprüfung an den National- und Ständerat überwiesen.

Erneut abgelehnt hat der Bundesrat hingegen die Einführung von Parallelimporten. Der sozialdemokratische Innenminister Alain Berset wollte diese juristisch abklären lassen. Die rechte Mehrheit aus Liberalen (FDP) und der Schweizerischen Volkspartei (SVP) reichte in der Sitzung Ende März drei kritische Mitberichte zu Bersets Prüfauftrag ein. Am Ende wurde das Vorhaben mit vier zu drei Stimmen abgelehnt. Im Vorfeld hatten laut Tagesanzeiger Pharmalobbyisten bei den Bundesräten interveniert.

Die Befürworter erhoffen sich von den Parallelimporten eine Umgehung der inländischen Vertriebskanäle, da Medikamente in der Schweiz wesentlich teurer sind als im Ausland. Patentgeschützte Medikamente sind 14 Prozent teurer als im EU-Ausland, Generika sogar 53 Prozent, wie ein Preisvergleich von Santésuisse und Interpharma ergab.

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