Preismoratorium

Pro Generika: Festbetrag schluckt Inflationsausgleich

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Berlin -

Seit dem 1. Juli gibt es einen Inflationsausgleich für Arzneimittelhersteller. Damit soll trotz Preismoratorium zumindest ein gewisser Teil der Kostensteigerungen aufgefangen werden. Doch Pro Generika kritisiert, dass nicht alle Unternehmen profitieren.

Der mit dem Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) beschlossene Inflationsausgleich gehe an den Generikaherstellern vollkommen vorbei, so der Branchenverband. Die Unternehmen würden gleich zweimal systematisch schlechter gestellt: Der Inflationsausgleich gelte nämlich nicht für Arzneimittel, für die es einen Festbetrag gebe, also hauptsächlich Generika. Denn die Krankenkassen erstatteten nur diesen von ihnen selbst festgesetzten Betrag, unabhängig vom gesetzten Preis des Unternehmens. Auf dem Differenzbetrag bleiben im Umkehrschluss der Patient oder der Hersteller sitzen.

Dort, wo dennoch der Inflationsausgleich greifen könnte, verhindere dies der Generikaabschlag. Aus Sicht von Pro Generika hat der GKV-Spitzenverband bei der Umsetzung die Argumente der Branche nicht berücksichtigt. Der Verband beklagt, dass de facto in Deutschland seit 2009 ein gesetzliches Verbot von Preiserhöhungen bei Arzneimitteln herrsche, bei gleichzeitigen Milliardenüberschüssen der Krankenkassen.

Laut Geschäftsführer Bork Bretthauer hat es der GKV-Spitzenverband versäumt, eine Benachteiligung durch den Generikarabatt in bestimmten Fällen auszuschließen. „So wird ausgerechnet dem Teil der Arzneimittelversorgung, der ohnehin dem höchsten Preis- und Kostendruck ausgesetzt ist, die Chance genommen, Kostensteigerungen zumindest minimal abzufedern.“

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