Haustiere

Der verbotene Freund des Apothekers

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Berlin -

Dr. Wuschel geht in Rente. Jahrelang wachte der kleine Hund vor der Dom-Apotheke in Worms, die Ende September 2015 ihre Türen schloss. Der Coton de Tuléar hat schon als Welpe gelernt, wo sein Platz ist: auf der Fußmatte vor der Apotheke. Denn in der Offizin haben Vierbeiner nichts verloren. – Archivbeitrag vom 18. September 2015

Die Deutschen lieben Haustiere. Mehr als 30 Millionen gibt es davon, in jedem dritten Haushalt lebt eines. Statistisch haben damit auch rund 6100 Apothekenleiter einen Hund, eine Katze oder einen Vogel. Und einige davon nehmen ihren besten Freund mit in die Apotheke. Doch wenn der Pharmazierat kommt, sollten Vierbeiner besser schnell verschwinden.

Eine klare Bestimmung, dass Tiere in der Apotheke verboten sind, gibt es nicht. Es lässt sich aber aus der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) ableiten. Demnach muss die Apotheke in „einwandfreiem hygienischen Zustand“ gehalten werden. Für Betriebsräume, die zur Arzneimittelherstellung genutzt werden, müssen sogar spezielle Hygienemaßnahmen getroffen werden. Diese sind in einem Hygieneplan festzulegen, ihre Durchführung ist regelmäßig zu dokumentieren.

Das alles ist mit Hunde- und Katzenhaaren nur schwer zu vereinbaren. „Das Halten von Hunden in der Apotheke würden wir beanstanden“, sagt ein Pharmazierat aus Niedersachsen. Gemeint ist, dass sich ein Tier täglich in der Apotheke aufhält – das Büro des Chefs eingeschlossen. Auch eine Katze, die selbstständig immer wieder die Apothekenräume aufsucht, ist unzulässig.

Trotzdem stößt der Pharmazierat bei seinen Revisionen regelmäßig auf Tiere oder zumindest Spuren ihrer Haltung: „Ich habe schon alles gesehen: einen Fressnapf im Labor, einen Gummiknochen in der Rezeptur, mausernde Vögel in der Offizin.“ Einmal ließ sich der Inhaber erst nach Androhung eines Zwangsgeldes davon überzeugen, dass es so nicht geht. Regelmäßig rufen auch Kunden bei der Kammer an und beschweren sich über Hunde in der Apotheke.

Generell lässt sich das Halten von Tieren also mit den Hygienevorgaben der Apotheke nicht vereinbaren. Aber Ausnahmen sind denkbar: Über ein Aquarium mit Fischen als Gestaltung der Offizin würde der Pharmazierat noch mit sich reden lassen. Auch ein Hund im Nachtdienstzimmer einer Apotheke, die schon mehrfach überfallen wurde, wäre ausnahmsweise denkbar.

Letztlich bleibt es Auslegungssache und der Pharmazierat muss im Einzelfall entscheiden. So wie bei Dr. Wuschel, der nur bei ganz schlechtem Wetter von seiner Matte ins Büro flüchtete. Obwohl der Hund als Maskottchen stadtbekannt war, hatte die Apothekerin nie Probleme mit ihrer Aufsicht.

Das klassische Schild mit dem traurigen Hund neben dem Satz „Wir müssen leider draußen bleiben“ ist zwar häufiger beim Metzger zu sehen. Aber eigentlich dürfen auch Kunden ihre Vierbeiner nicht mit in die Apotheke bringen. „Bei einer Revision würde ich darauf hinweisen, dass das Tier zu entfernen ist“, sagt der Pharmazierat.

Sein schrägstes Erlebnis hatte er vor einigen Jahren allerdings mit einem toten Tier: Ein Apotheker und Hobbyjäger hatte seinen jüngsten Abschuss in der Apotheke aufbewahrt: Die Wildsau lag zerlegt im Apothekenkühlschrank, das Jagdgewehr lehnte daneben.

Im Extremfall kann die Apotheke auch wegen unhaltbarer hygienischer Zustände vorübergehend geschlossen werden. In Zusammenhang mit Tieren ist dem Pharmazierat kein Fall bekannt. Aber wegen Schimmel im Keller oder üblen Gerüchen in der Offizin würde in Niedersachsen etwa alle zwei Jahre einmal eine Apotheke vorübergehend geschlossen, bis die Schäden behoben seien.

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