Rx-Versandverbot

Bis 6. November: Ringen um Plan B

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Berlin -

Zwei Tage haben die Spitzen der Landesapothekerverbände bei der Mitgliederversammlung des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) ihre Köpfe zusammengesteckt. Es wurden Beschlüsse gefasst zum Rahmenvertrag und anderen Vertragsangelegenheiten. Aber das Hauptthema war: Wie geht es weiter mit dem Rx-Versandverbot, mit einem Plan B? Noch herrscht keine Klarheit im Apothekerlager – das Ringen geht weiter. Nur so viel: Bis zur nächsten Sitzung des ABDA-Gesamtvorstandes am 6. November soll ein Maßnahmenpaket vorgeschnürt sein. Beschlossen werden soll dieses am 5. Dezember von der ABDA-Mitgliederversammlung. Über Sinn und Zweck des Pakets gibt es geteilte Ansichten.

Über den ehrgeizigen Zeitplan war man sich bei der DAV-Mitgliederversammlung im Klaren. Bis zum 6. November sollen erste konkrete Vorschläge für einen Plan B auf dem Tisch liegen. Auseinander liegen aber noch die Interpretationen, welchen Charakter das Maßnahmenpaket haben kann, soll und darf: Plan B als Alternative zum Rx-Versandverbot oder als ein Add-on. Der Meinungsbildungsprozess verläuft zwischen Kammern und Verbänden. Die Kammern gehören mehrheitlich zum Lager der „Hardliner“.

Für diese gilt der Beschluss der letzten Sitzung des ABDA-Gesamtvorstandes vor dem Deutschen Apothekertag: „Ein Versandverbot für verschreibungspflichtige Medikamente wird nach wie vor als das geeignete Mittel betrachtet, die Folgen des EuGH-Urteils zu bearbeiten und einheitliche Abgabepreise zu garantieren.“

Und weiter hieß es: „Der Geschäftsführende Vorstand der ABDA hat aber weiterhin das Mandat, mögliche alternative Vorschläge mit den Verantwortlichen zu diskutieren und zu prüfen.“ Einige Kammern interpretieren diesen Beschluss so, dass die alternativen Vorschläge keine Kompensation für einen Verzicht auf das Rx-Versandhandelsverbot darstellen, sondern als „Add-on“ zu verstehen sind. „Für uns gibt es kein Entweder-oder, sondern nur ein Sowohl-als-auch“, heißt es dort.

Auf dem Apothekertag habe Spahn mit seinen Vorschlägen den Ball ins Lager der Apotheker gespielt, jetzt spiele man ihn wieder zurück. Warum solle man als Apotheker das Rx-Versandverbot aufgeben, fragt man sich im Lager der Hardliner. Niemand wisse, wie es nach der Landtagswahl in Hessen mit der Bundesregierung weitergehe. Nächsten Sommer finden Europawahlen statt, im Herbst Landtagswahlen in Brandenburg, Thüringen und Sachsen. Wer wisse schon, welche politische Position Spahn danach in der Bundesregierung bekleide. Darum dürfe man jetzt nicht nachgeben: „Spahn ist dann vielleicht woanders, wir sind aber immer noch da.“

Kein Zufall: Während in Boltenhagen die Verbandsfürsten tagten, vertrat Hessens Kammerpräsidentin Ursula Funke öffentlich genau diese Position. Alle Juristen, Experten, Gremien der Kammern und Verbände, andere Apothekerorganisationen, aber auch Gesundheitspolitiker hätten alle möglichen Szenarien durchdacht, überlegt, abgewogen, bewertet – kurz gesagt: „Um die Gleichpreisigkeit in Deutschland bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu erhalten, muss der Versandhandel wieder auf das europarechtlich gebotene Maß zurückgeführt werden“, so Funke.

Einem Alternativplan B erteilte Funke in ihrer Mitgliederinformation eine klare Absage: „Um die Gleichpreisigkeit bei uns wiederherzustellen, brauchen wir das RxVV! Ohne Gleichpreisigkeit bricht der Preiswettbewerb zwischen den Apotheken vor Ort aus, es wird nicht mehr um Beratung und pharmazeutische Betreuung gehen, sondern nur noch um Rabatte und Boni.“ Funke rechnet damit, dass die ausländischen Versandapotheken mit ihren globalen Kapitalgebern im Hintergrund und mit ihren Werbebudgets den ruinösen Wettbewerb befeuern werden, „das halten wir inhabergeführten Apotheken nicht aus“.

Auch im Lager der Verbandschefs gibt es Anhänger dieser kompromisslosen Linie. Und Juristen setzen darauf, dass es doch noch gelingen könnte, das EuGH-Urteil vom 19. Oktober 2016 auszuhebeln. Wenn nämlich das elektronische Rezept 2020 eingeführt werde, entfalle ein wesentlicher Grund für die vom Gericht festgestellten Wettbewerbsnachteile der ausländischen Versender. Damit gerate die Begründung für die Gewährung von Rx-Boni ins Wanken.

Welche Sichtweise sich in den nächsten Wochen in der ABDA durchsetzen wird, bleibt vorerst offen. Nicht auszuschließen ist, dass es zur Mitgliederversammlung am 5. Dezember eine Kampfabstimmung über Antrag geben wird, der die ABDA-Führung auf die Linie der Hardliner festnageln soll. Dieser Antrag soll die ABDA verpflichten, nur über ein Rx-Versandverbot und zusätzliche Maßnahmen mit Spahn zu verhandeln – und nicht über „oder“. Spätestens dann muss sich zeigen, wo die Mehrheiten liegen.

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