Rx-Versandverbot

Petitionsausschuss: Ritterschlag für Benedikt Bühler

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Berlin -

Im Juli wollte der Petitionsausschuss die Petition von Pharmaziestudent Benedikt Bühler noch abwimmeln, also nicht als Einzelpetition annehmen, sondern stattdessen an eine andere „Leitpetition“ andocken. Jetzt hat sich der Ausschuss eines Besseren besonnen und macht die Bühler-Petition selbst zur „Leitpetition“ für 139 andere Petitionen zum Thema Rx-Versandhandel. Das bestätigte der Bundestag gegenüber APOTHEKE ADHOC. Damit steigen die Chancen, dass Bühler persönlich vor dem Petitionsausschuss sein Anliegen im Rahmen einer Anhörung vertreten kann.

In Bühlers Petition wurde das Rx-Versandverbot gefordert. „Dieses Anliegen wird außerdem von 139 weiteren sachgleichen Petitionen gefordert“, teilte ein Sprecher des Bundestages mit. Entsprechend der Verfahrensgrundsätze des Petitionsausschusses werde daher „die Petition mit der ID-Nummer 94089 zur Leitpetition und die 139 weiteren Petitionen zu Mehrfachpetitionen erklärt und somit gemeinsam beraten“. Daher würden jetzt auch alle Unterschriften, die das Anliegen unterstützen, gemeinsam gezählt. Da zu den Mehrfachpetitionen „diverse Kopien beziehungsweise Faxe mit Unterschriften eingesandt wurden, wurden die Initiatoren gebeten, die Originale einzuschicken, um Doppelzählungen zu vermeiden“.

Apotheker hatten sich nämlich in den vergangenen Tagen gewundert, dass sie nochmals Post vom Pettionsausschuss erhalten hatten mit der Aufforderung, die Originalunterschriften nochmals an den Ausschuss zu senden. In vielen Fällen wird das nicht möglich sein, weil die Listen bereits per Post an den Ausschuss geschickt worden sind. Das dürfte auch nicht mehr von Bedeutung sein: Denn der Petitionsausschuss teilte jetzt mit, dass das Anliegen der Petition „von mehr als 410.000 Unterzeichner unterstützt“ wird. Nach Ende der Zeichnungsfrist hatte der Ausschuss die Zahl der Unterstützer für die Bühler Petition zunächst mit 402.080 Mitzeichnungen beziffert. Die zusätzlichen Untrschriften dürften von den 139 weiteren Petition stammen.

Mit der Ernennung zur Leitpetition hat der Petitionsausschuss Bühlers Petition nachträglich aufgewertet. Anfang Juni hatte der Ausschuss des Bundestages zunächst entschieden, die Petition nicht als Einzelpetition zuzulassen, sondern stattdessen an eine andere „Leitpetition“ anzudocken, über die seit zwei Jahren ohne Erfolg beraten wird. Gegen dieses Vorgehen hatte Bühler mit Unterstützung von Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas und finanzieller Schützenhilfe von Noweda offiziell Widerspruch eingelegt. Douglas argumentierte, dass der Anschluss an eine andere Petition aus dem Jahre 2016 nicht zulässig sei, da zwischen beiden Petitionen keine wesentliche Vergleichbarkeit bestehe. Damit setzte sich Bühler schließlich durch und der Ausschuss ließ diese als Einzelpetition zu.

Die nächste öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses, bei der Bühler als jüngster Petent in der Geschichte vorsprechen könnte, findet am 9. Dezember statt. „Die Noweda wird mir ermöglichen, dass Herr Dr. Douglas mich als Rechtsbeistand bei diesem Ereignis begleiten kann“, so Bühler nach Bekanntgabe des Ergebnisses: „Ich bin der Noweda sehr dankbar, dass sie mir diese Hilfe ermöglicht, um einen Rechtsbeistand zu haben, der auf diesem Gebiet einer der besten ist und dementsprechend auf Fragen im Ausschuss antworten kann.“ Ob Bühlers Petition tatsächlich noch in diesem Jahr aufgerufen wird, steht noch nicht fest.

In einem offenen Brief hatte sich Bühler zuletzt an den Deutschen Apothekertag gewendet mit dem Motto: Lieber mit wehenden Fahnen untergehen, als mit einem schlechten Gesetz allmählich untergehen. 2019 wird nach Bühlers Überzeugung das Jahr der Entscheidung für den Berufsstand sein. Versorgen weiter die Apotheken vor Ort oder werden das in Zukunft „Hüffenhardt’sche Arzneimittelautomaten“ übernehmen? Das geplante Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) sieht er kritisch: „Die Gleichpreisigkeit für alle Versicherten und vergütete pharmazeutische Dienstleistungen sind zweierlei Paar Schuhe“, so Bühler. Letztere seien die Zukunft, weswegen dieser Schritt grundsätzlich zu begrüßen sei. „Allerdings muss sich hier die Frage gestellt werden, was der Preis für die vergüten pharmazeutischen Dienstleistungen ist.“ Im VOASG werde die Gleichpreisigkeit weder für alle Versicherten umgesetzt, noch sei das Boni-Verbot rechtssicher.

Bühlers Fazit: „Lieber kein Gesetz und dafür mit wehenden Fahnen untergehen, als ein unvollkommenes Gesetz voller Kompromisse, die keine sind, sondern den Untergang der Apotheken vor Ort prophezeien!“ Inzwischen ist die politische Diskussion zum VOASG tatsächlich vorangeschritten: Die Modellprojekte zur Grippeschutzimpfungen und die Wiederholungsrezepte werden ausgekoppelt und heute im Gesundheitsausschuss als Änderungsanträge zum Masernschutzgesetz beraten. Die Zukunft des geplanten Verbots von Rx-Boni und der neuen pharmazeutischen Dienstleitungen ist dagegen ungewisser denn je. Vor Beratungsbeginn wartet der Bundestag auf das Votum der EU-Kommission.

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