GSAV

DAV: Bundesrat soll Importquote stoppen

, Uhr aktualisiert am 27.06.2019 11:32 Uhr
Berlin -

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) fordert den Bundesrat auf, sich bei der Beratung über das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) gegen die Importquote zu stellen. Vermutlich werden die Ministerpräsidenten morgen ohnehin der Empfehlung des Gesundheitsausschusses folgen, das kürzlich vom Bundestag verabschiedete Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu schicken.

Die Sicherheit von Arzneimitteln in deutschen Apotheken dürfe nicht länger durch eine „bürokratisch aufwendige und wirtschaftlich unsinnige Importquote“ untergraben werden, heißt es vom DAV: „Wir fordern den Bundesrat für morgen auf, der Empfehlung seines Gesundheitsausschusses zu folgen und auf der ersatzlosen Streichung zu beharren. Dazu muss das Gesetz zur Sicherheit in der Arzneimittelversorgung in den Vermittlungsausschuss überwiesen werden“, sagt der Vorsitzende Fritz Becker.

Die Importförderklausel müsse vollständig gestrichen werden, damit „nicht sinnlos wichtige Arzneimittel quer durch Europa geschickt werden“. Becker: „Im jeweiligen Herkunftsland werden womöglich die Medikamente knapp, während im Zielland die komplexen Vertriebsstrukturen kaum mehr nachvollziehbar sind. Importe bleiben – ganz ohne Not – ein Einfallstor für Arzneimittelfälschungen, das man ganz leicht schließen kann.“

In der vom Bundestag bereits beschlossenen Fassung des GSAV ist für die Importförderklausel zwar eine Ausnahme für Zytostatika und Biologika enthalten; diese geht jedoch laut DAV nicht weit genug: Wie der Bundesrat bereits in einer früheren Stellungnahme festgestellt habe, sei der Parallelhandel mit Arzneimitteln nach Beobachtungen der Strafverfolgungs- und Überwachungsbehörden von einer zunehmenden Zahl von Arzneimittelfälschungen betroffen. Das Geschäftsmodell erschwere in Verdachtsfällen die Einschätzung der Gefahrenlage und behindere ein schnelles Eingreifen.

Diesen Risiken steht laut DAV kein adäquater wirtschaftlicher Nutzen für die Finanzierbarkeit der Arzneimittelversorgung gegenüber. Das hauseigene Deutsche Arzneiprüfungsinstitut (DAPI) habe für das Jahr 2018 nur Einsparungen in Höhe von 124 Millionen Euro durch die Abgabe von preisgünstigen Importarzneimitteln errechnet. Durch Rabattverträge hätten die Krankenkassen hingegen im gleichen Jahr jedoch 4,4 Milliarden Euro eingespart.

In dieselbe Kerbe schlug erwartungsgemäß der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann. „Die Quotensubvention von fragwürdigen Arzneimittelimporten wird nicht dadurch sinnvoller, dass die Bundesregierung sie im GSAV durch weitere bürokratische Winkelzüge zusätzlich verkompliziert. Wenn dieses Steinzeitinstrument dem Gesundheitsminister nicht durch Argumente auszureden ist, können wir das demokratische Regulativ des Vermittlungsausschusses nur begrüßen.“

Hermann weiter: „Wir weisen gemeinsam mit vielen Kennern der Materie auf den Zusammenhang zwischen staatlicher Importförderung und möglichen Risiken für die Arzneimittelsicherheit der Patientinnen und Patienten seit langer Zeit mit Nachdruck hin. Die Versorgungssicherheit darf nicht den wirtschaftlichen Interessen weniger Importeure geopfert werden. Es wäre fatal, wenn durch einen faulen Kompromiss, wie ihn die Bundesregierung bei der Importquote vorsieht, das Ziel verfehlt wird, das mit dem aktuellen Arzneimittelgesetz eigentlich erreicht werden soll: Mehr Sicherheit in der Versorgung.“

Hermann verweist auf den jüngsten Fall von Fälschungen des Gerinnungshemmers Xarelto: „Xarelto gehört keiner der beiden Arzneimittelgruppen an, die in dem vom Bundestag verabschiedeten GSAV-Entwurf als Ausnahmen von der Regel definiert wurden“, so Hermann. „Der Vorgang zeigt, dass im Interesse der Versorgungssicherheit an einer vollständigen Abschaffung der Importsubventionierung kein Weg vorbeiführt. Wir setzen jetzt darauf, dass die Länder im Interesse der Patientensicherheit votieren und dem Gesetz in der jetzigen Form ihre Zustimmung verweigern.“

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