Revision

Wenn der Pharmazierat kommt

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Berlin -

Kündigt sich der Pharmazierat an, steht das ganze Apothekenteam unter Druck. Die Apothekenrevision steht an. Diese gilt es zu überstehen. Alles wird überprüft und jeder bekommt eine Aufgabe. Ein Erfahrungsbericht.

KW 21 – für diese Woche hat sich der Pharmazierat angekündigt. Wann genau er kommt, weiß keiner. Nicht dass wir nicht genug zu tun hätten: Durch einen Krankheitsfall der Apothekenleiterin und die plötzliche Zusammenlegung zweier Apotheken ist einiges liegen geblieben. Die Revision ist unsere neue Herausforderung.

Nach Wochen der Vorbereitung ist es soweit. Es ist Montag. Der Betrieb läuft wie immer. Aber alle stehen unter Strom, ob er heute kommt? Müssen wir die ganze Woche so angespannt sein? Ein älterer Herr betritt die Apotheke, eine Stofftasche um den Arm tragend. Ich ahne es. Er lächelt und sagt „Guten Morgen, ich bin der Pharmazierat.“ Jetzt beginnt die Prüfung. Ich bitte ihn herein. Er macht einen netten Eindruck, stelle ich erleichtert fest.

Wir führen ihn durch die Apotheke. Dann schaut er sich von alleine um und stellt hin und wieder Fragen. Er will zum Beispiel wissen, welche Informationen wir zu den Themen „Schwangerschaft und Stillzeit“ und zu „Tierarzneimitteln“ haben und fragt nach den Arzneibüchern. In der Offizin schaut er sich den OTC- und Freiwahlbereich der Apotheke an und pickt sich einen Tee aus der Freiwahl raus. Was hat das wohl zu bedeuten?

Dann geht es nach hinten: Es folgt die Rezeptur, wo der Pharmazierat den Abzug unter die Lupe nimmt. Er fragt nach zwei Herstellungsprotokollen und verlangt die erwähnten Referenzsubstanzen – puh, wir können alles liefern. Auch die Geräte der Rezeptur werden genau betrachtet, schließlich muss alles entweder vom Eichamt oder von einem Elektriker geprüft werden. Nächster Stopp ist der Keller, auch diesen will sich der Pharmazierat gern anschauen.

Als er wieder kommt, möchte er sein Besichtigungsprotokoll mit einem Apotheker durchgehen. Es geht also los. Die ganze Zeit frage ich mich, was er sich wohl während unserer Runde notiert. Ich setze mich zu ihm und glaube, dass das Gröbste nun geschafft sei – falsch gedacht: Die ganze Prüfung fängt gerade erst an. Die Stimmung ist weiterhin gut, der Pharmazierat nett.

Punkt für Punkt geht er mit mir durch und stellt Fragen. Bezüglich unserer Öffnungszeiten will er die Schließgenehmigung sehen. Diese muss vorliegen, wenn die Öffnungszeiten von § 23 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) abweichen. Samstags muss die Apotheke bis mindestens 14 Uhr geöffnet sein, unsere schließt schon um 13 Uhr.

Auch nach der Bereitstellung einschlägiger Informationen wird gefragt. Jeder Kunde habe das Recht diese Informationen einzusehen. Sie umfassen unter anderem den Erlaubnis- oder Genehmigungsstatus der Apotheke, den Versicherungsschutz und die Berufshaftpflicht. Interessant, denke ich mir. Danach hat mich noch kein Kunde gefragt.

Dann geht es um das Personal. Hier müssen die Abzeichnungsbefugnis für PTA und die Berufserlaubnisse für pharmazeutisches Personal vorgelegt werden. Letztere müssen entweder beglaubigt oder vom Apothekenleiter unterzeichnet sein. Kritisch betrachtet er unsere Angabe zu den notdiensthabenden Apotheken. Der Aushang müsse immer zwei Betriebe angeben, betont er. Die Räume und unsere Einrichtungen scheinen für ihn sonst in Ordnung. Das freut uns. Als wir zur Offizin kommen, zeigt er mir die von ihm entnommene Teepackung. Es handelt es sich um Bärentraubenblätter, die apothekenpflichtig seien und nicht in die Freiwahl gehörten, mahnt er.

Der Pharmazierat geht die Liste weiter mit mir durch. Bei Labor und Rezeptur sprechen wir unter anderem über die Quarantänelagerung ungeprüfter Ausgangsstoffe, den Abzug und die Eichung der Geräte und Waagen. Er schaut sich das Nachtdienstzimmer an und betrachtet noch einmal die Lagerräume. Wichtige Punkte seien dabei die Arzneimittellagerung, das Notfalldepot und die Betäubungsmittel, betont er.

Ein nächster Punkt ist die Dokumentation von Ausgangsstoffen, Rezeptur- und Defekturarzneimitteln, Fertigarzneimitteln, Medizinprodukten, Betäubungsmitteln, Blutzubereitungen, Importen und Tierarzneimitteln. Der Pharmazierat fragt nach den Arzneimittelrückrufen und nach der Nachweisführung für Tierarzneimittel und Blutzubereitungen.

Wir haben es fast geschafft. Als vorletzten Punkt werden sonstige Tätigkeiten abgefragt. Beispielsweise der Betrieb eines Zytostatikalabors, das Stellen von Arzneimitteln oder Versorgungsverträge mit Heimen. Abschließend folgt das Qualitätsmanagementsystem: Er will wissen, ob wir regelmäßige Selbstinspektionen durchführen.

Geschafft, denke ich. Immer noch nicht. Der Pharmazierat zückt seinen BGW-Besichtigungsbericht und fragt nach der BGW-Nummer. Er inspiziert unter anderem die Feuerlöscher, prüft das Gefahrstoffvereichnis und kontrolliert das Vorhandensein von Ersthelfern. Und dann ist es wirklich überstanden. Nach zwei langen Stunden ist die Revision vorbei. Wir bekommen Zeit, ein paar wenige Mängel zu beseitigen und fehlende Unterlagen nachzureichen. Es fühlt sich an, als hätte man eine schwere Prüfung hinter sich.

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