Mucosolvan: Bumerang für Sanofi Patrick Hollstein, 25.01.2019 16:34 Uhr
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Arzneimittel oder Medizinprodukt? Sanofi ist mit Mucosolvan Phyto Complete vor Gericht. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Vorerst darf das Produkt nicht mehr vertrieben und beworben werden. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Auch Apotheken wurden aufgefordert, das Produkt aus den Regalen zu nehmen. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Sanofi setzt 2018 auf Medizinprodukte: Mucosolvan Phyto Complete und Mucodual sind die Newcomer unter den Hustenmitteln. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Mucohelix konnte sich seit dem Launch 2016 nicht gegen Prospan (Engelhard) durchsetzen. Foto: Elke Hinkelbein
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Der zweite Newcomer aus dem Jahr 2017 war Silomat Eibisch/Honig. Foto: Boehringer Ingelheim
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Der Eibisch-Sirup sollte Phytohustil (Bayer) Konkurrenz machen. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Mucodual und Mucosolvan Phyto Complete fügen sich optisch gut in das Mucosolvan-Portfolio ein. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Das Design erinnert an die bewährten Ambroxol-haltigen Schleimlöser wie Hustensaft, Lutschpastillen und Retardkapseln. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - Physikalisch oder pharmakologisch? Sanofi ist mit dem Versuch, unter der Dachmarke Mucosolvan ein Medizinprodukt auf den Markt zu bringen, vorerst gescheitert. Der Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft hat gegen den Hersteller eine einstweilige Verfügung erwirkt; Mucosolvan Phyto Complete darf nicht mehr verkauft werden. Am Montag sollen die Apotheken informiert werden, wie es weiter geht. Der Streit hat grundsätzliche Bedeutung für die gesamte Branche.
Medizinprodukte liegen im Trend. Einerseits lassen sie sich schneller und preiswerter einführen, da sie nicht zugelassen, sondern nur registriert werden müssen. Andererseits haben Hersteller bei der Vermarktung mehr Freiheiten, da nicht dieselben strengen Vorschriften gelten wie für Arzneimittel. Voraussetzung ist allerdings, dass die Produkte ausschließlich eine physikalische Wirkung haben.
Mucosolvan Phyto Complete ist laut Schutzverband allerdings als Arzneimittel einzustufen. Einerseits würden unter der Dachmarke Mucosolvan ausschließlich apothekenpflichtige Arzneimittel vertrieben, schon deswegen sei der Newcomer als Präsentationsarzneimittel einzustufen.
Andererseits hätten die Inhaltsstoffe Thymian und Spitzwegerich eine pharmakologische Wirkung. Der Verband bezieht sich auf eine Einschätzung des Committee on Herbal Medicinal Products (HMPC) der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA). Auf mehr als 50 Seiten haben die Anwälte ihre Sichtweise dargelegt. Vergleichsweise knapp kam da die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt daher: Dem Hersteller wurden ein Verstoß gegen § 21 Absatz 1 Arzneimittelgesetz (AMG) vorgeworfen und das Inverkehrbringen des Produkts ohne Zulassung untersagt.
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