Securpharm

Test-Codes stiften bei Apotheker Verwirrung

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Berlin -

In knapp acht Monaten wird das neue Securpharm-System scharf gestellt. Ab 9. Februar 2019 müssen alle neu in den Markt gebrachten Arzneimittel die Sicherheitsmerkmale tragen. In den Apotheken laufen die Vorbereitungen, die Systeme werden in Betrieb genommen. Jetzt wunderte sich Apotheker Eric Schmitz von der Düsseldorfer Florian-Apotheke über die vielen Fehlermeldungen beim Scannen der Arzneimittelpackungen. Das hat System: Denn zu Testzwecken aufgedruckte Barcodes stiften Verwirrung. Und davon sind noch viele Packungen im Umlauf. 

„Ich kann circa 50 Prozent der neuen Sicherheitscodes nicht einlesen“, berichtet Schmitz. Insbesondere betroffen sind nach seinen Angaben Arzneimittel der Hersteller Basics, Heumann und Insulinprodukte von Sanofi. Erst kürzlich hat Schmitz drei der fünf Scanner in seiner Florian-Apotheke gegen Securpharm taugliche Motorola-Modelle ausgewechselt und seine Software upgedatet. Beim Probelauf mit seinem Warenwirtschaftssystemanbieter Lauer Fischer lieft alles glatt. Die von Lauer Fischer zum Test vorgeschlagenen Packungen erkannten die Scanner problemlos.

Doch als Schmitz jetzt seine urlaubende PTA am HV-Tisch vertrat, wunderte er sich über die große Anzahl von Fehlermeldungen. Bei Heumann und Basics gab es Fehlermeldungen, Sanofi-Packungen konnte der Scanner gar nicht erfassen. Zunächst glaubte Schmitz an einen Fehler seines Systems. Lauer Fischer konnte nicht weiterhelfen und verwies den Apotheker an die Hersteller oder seinen Landesapothekerverband Nordrhein.

Dabei hat das Problem System und Securpharm liefert die Erklärung: Seit 2013 befinde sich das Securpharm-System in der freiwilligen technischen Erprobung und dem sogenannten Ramp-Up der Teilnehmer und gehe zum Stichtag 9. Februar 2019 in den Pflichtbetrieb über. „In dieser Phase kann es beim Scannen von Data Matrix Codes in der Apotheke zu völlig harmlosen Fehlermeldungen kommen, die bis zum Pflichtbetrieb die Abgabefähigkeit einer Arzneimittelpackung nicht beeinträchtigen“, so eine Securpharm-Sprecherin.

Dies erkläre sich mit dem seit 2013 laufenden Testbetrieb, für den Packungen zu Testzwecken mit Data Matrix Code ausgestattet worden seien. Securpharm: „Getestet wurde dabei unter anderem die Bedruckung der Faltschachteln mit dem Data Matrix Code hinsichtlich Haltbarkeit, Druckqualität, Lesbarkeit für die Scanner und Praktikabilität der Prozesse, außerdem das Erzeugen, Verwalten sowie die zuverlässige Weiterleitung der Seriennummer an das Securpharm-System via dem Datenbanksystem der pharmazeutischen Industrie der ACS PharmaProtect GmbH.“

Laut Securpharm sind diese Testpackungen nach wie vor im Markt und weiterhin abgabefähig. Gelöst werden soll die Verwirrung mithilfe eines Updates: „Die Softwarehäuser arbeiten zurzeit an neuen Versionen ihrer Software. Ab dem Stuchtag im Februar sollen dann die Warenwirtschaftssysteme die Nutzer darauf hinweisen, ob es sich um ein verifizierungspflichtiges Arzneimittel handelt und nur dann die verpflichtende Prüfung vornehmen“, so die Sprecherin. Im Pflichtbetrieb ab 9. Februar 2019 erkenne die Apothekensoftware automatisch, ob es sich um ein verifizierungspflichtiges Arzneimittel handele oder nicht und weise den Apotheker darauf hin: „Der Gesetzgeber sieht vor, dass Ware, die vor dem 9. Februar 2019 vom Hersteller für den Verkehr freigegeben wurde, bis Ende des Verfalldatums weiterhin abgabefähig ist. Es wird also verkehrsfähige Ware mit und ohne Sicherheitsmerkmale im Markt geben, je nach Zeitpunkt der Marktfreigabe.

Laut Securpharm hat sich das System im Testbetrieb bei 400 Apotheker „als praxistauglich und leistungsfähig“ erwiesen. Chargennummer und Verfalldatum im Matrixcode könnten jetzt maschinenlesbar erfasst werden und müssten nicht mehr per Hand eingepflegt werden. Die Legitimation der Nutzer für den Zugang zum System laufe bereits. Dafür müssen sich Apotheker im Rahmen des N-Ident-Verfahrens legitimieren. Basis sind eine gültige Apothekenbetriebserlaubnis sowie ein sogenannter Tätigkeitsnachwies. Danach erhalten die Nutzer die N-ID, einen elektronischen Ausweis, mit dem sie auf das Securpharm-System zugreifen können.

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