Unkrautgift

Weitere 5 Jahre erlaubt: Glyphosat-Debatte im Bundestag

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Berlin -

Das umstrittene Unkrautgift Glyphosat wird in der Europäischen Union für fünf weitere Jahre zugelassen. Die Entscheidung traf die EU-Kommission heute offiziell und folgte damit der Empfehlung von Deutschland und anderen Mitgliedsstaaten vor zwei Wochen. Ohne den Beschluss wäre die Lizenz am Freitag ausgelaufen.
 

Nach einer gründlichen wissenschaftlichen Analyse aller verfügbaren Daten über Glyphosat sei man zu dem Schluss gekommen, dass es keine Verbindung zwischen der Chemikalie und Krebserkrankungen bei Menschen geben, erklärte die Kommission.

Das Ja von Agrarminister Christian Schmidt (CSU) für eine weitere Zulassung des Unkrautgifts Glyphosat in der EU hat im Bundestag einen heftigen Schlagabtausch über Konsequenzen ausgelöst. Der Grünen-Experte Harald Ebner sagte in der heutigen Sitzung, nun komme es auf Schadensbegrenzung auf nationaler Ebene an. „Es braucht wirksame Beschränkungen, und zwar jetzt.“

Der CDU-Politiker Hermann Färber warnte vor Panik wegen möglicher Gesundheitsgefahren: „Glyphosat ist das am besten untersuchte Pflanzenschutzmittel weltweit.“ Anträge von SPD, Grünen und Linkspartei für ein Ende der Glyphosat-Anwendung in Deutschland und ein weiterer Antrag der FDP kommen nun zur Beratung in den Hauptüberschuss. Schmidt griff nicht in die Debatte ein.

Normalerweise schlage die Kommission eine Verlängerung um 15 Jahre vor, wenn alle Kriterien erfüllt seien, hieß es aus Straßburg. Doch sei der Fall Glyphosat keine Routine. Beim Vorschlag einer Verlängerung um fünf Jahre habe man auch die Empfehlung des Europaparlaments berücksichtigt, die ein schrittweises Verbot bis 2022 vorsah.

Die Kommission antwortete zudem offiziell auf die Bürgerinitiative zum Verbot von Glyphosat, die mehr als eine Million Europäer unterstützt hatten. Als Konsequenz wolle man das Verfahren zur Zulassung von Pestiziden transparenter machen, versprach die Brüsseler Behörde.

Im Frühjahr 2018 werde man ein Gesetz vorschlagen, um Transparenz, Qualität und Unabhängigkeit wissenschaftlicher Gutachten zu solchen Substanzen zu erhöhen. So sollten Rohdaten veröffentlicht werden. Auch die Rahmenbedingungen für relevante Studien sollten neu geregelt werden.

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