Apothekenteams berichten

So oft können sich Patienten die Zuzahlung nicht leisten

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Berlin -

Die beste Beratung und ein breites Warenlager nützen nichts, wenn sich der Patient das verordnete Arzneimittel nicht leisten kann. Laut einer Umfrage in Apothekenteams kommt es regelmäßig vor, dass sich Kunden die gesetzliche Zuzahlung nicht leisten können. Diese verschieben das Einlösen des Rezeptes oder verzichten gleich ganz auf das Medikament.

Die gesetzliche Zuzahlung für Rx-Arzneimittel beträgt 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, aber nie mehr, als das Medikament tatsächlich kostet. Sie soll einerseits die Krankenkassen entlasten, laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) soll der Eigenanteil aber auch „bewirken, dass die Versicherten im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf eine kostenbewusste und verantwortungsvolle Inanspruchnahme von Leistungen Wert legen“.

Glaubt man der Einschätzung der befragten Apotheker, ist diese Steuerungswirkung überdreht. So gaben rund zwei Drittel (65 Prozent) der Befragten in der aposcope-Studie an, in ihrer Apotheke mindestens einmal im Monat mitzuerleben, dass sich ein Patient die Zuzahlung nicht leisten kann. Bei fast 20 Prozent der Befragten kommt das in der Apotheke sogar mehrfach pro Woche oder täglich vor.

In diesen Fällen verschieben die Betroffenen das Einlösen des Rezepts laut drei Viertel der Befragten (75 Prozent) auf einen späteren Zeitpunkt. Viele Patienten verzichten jedoch auch auf das benötigte Arzneimittel, gaben 59 Prozent der Teilnehmer an. In Einzelfällen versuchen die Versicherten auch, die Zuzahlung zu verweigern oder bitten gar Passanten vor der Apotheke um Hilfe.

Insbesondere Rentner haben laut 69 Prozent der Befragten Probleme, ihre notwendigen Medikamente in der Apotheke zu bezahlen. Aber auch bei Chronikern, Auszubildenden, Studenten, Sozialleistungsempfängern und jungen Eltern ist das Geld offenbar zu knapp, wie ein Viertel der Apotheker und PTA angab.

Dabei sind sich nach Meinung des Apothekenpersonals die Betroffenen zu einem Großteil (87 Prozent) durchaus bewusst, dass sie sich von der Zuzahlung befreien lassen können. Die sogenannte Belastungsgrenze liegt bei 2 Prozent des Bruttoeinkommens, für chronisch Kranke bei 1 Prozent. Eine deutliche Mehrheit von 77 Prozent der befragten Apotheker und PTA stimmt der Aussage zu, dass der Beratungsbedarf für diese Thematik bei Patienten hoch ist.

Daher stimmt die Mehrheit des Apothekenpersonals der Forderung zu, dass Senioren (53 Prozent) und Chroniker (64 Prozent) von der Zuzahlung befreit werden sollten. Für eine generelle Abschaffung der Zuzahlungspflicht stimmen zwar nur 46 Prozent, eine Mehrheit von 64 Prozent ist aber dafür, diese auf fünf Euro zu begrenzen. Auch bei Rabattarzneimitteln sollte sie demnach generell entfallen, sagten drei Viertel (76 Prozent). Tatsächlich kassieren die Kassen bei den Verträgen teilweise doppelt ab, da die mit dem Hersteller ausgehandelten Rabatte nicht in den Preislisten hinterlegt sind und für eigentlich günstige Arzneimittel trotzdem die Zuzahlung anfällt.

Nach Zahlen des Deutschen Apothekerverbands (DAV) ist nur jedes fünfte Rabattarzneimittel ganz oder teilweise von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Vor einem Jahr war noch jedes vierte Rabattarzneimittel zuzahlungsfrei. Im August 2019 waren nur noch 4915 von 23.484 Rabattarzneimitteln (21 Prozent) von der Zuzahlung komplett oder hälftig befreit.

An der aposcope-Umfrage nahmen am 10. Dezember 2019 insgesamt 310 verifizierte Apotheker und PTA teil.

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