Ohne Monopol wird‘s nichts

Schmidt: DAV-WebApp nicht konkurrenzfähig

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Berlin -

ABDA-Präsident Friedemann Schmidt sieht das E-Rezept-Modell des Deutschen Apothekerverbands (DAV) allein als nicht konkurrenzfähig gegenüber anderen E-Rezept-Modellen am Markt. „Die DAV WebApp wurde mit Blick auf den Patienten konzipiert, nicht mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit“, so Schmidt am Mittwoch. Die ABDA hofft deshalb auf Rückendeckung vom Bundesgesundheitsministerium (BMG).

„Wir glauben, die DAV WebApp wäre eine sehr gute Lösung“, so Schmidt im Konjunktiv, „wenn sich das BMG entscheiden würde, ihr den Vorrang einzuräumen.“ In der Frage rechnet die ABDA im Laufe des ersten Halbjahres 2020 mit einem Beschluss des BMG. „Wir gehen davon aus, dass der Gesetzgeber da die richtige Entscheidung trifft“, so Schmidt. Was er für die richtige Entscheidung hält, daran lässt Schmidt keinen Zweifel: Das Entscheidende beim E-Rezept sei der Transportweg, der unbedingt diskriminierungsfrei sein müsse. „Wir glauben, dass der Gesetzgeber die Pflicht hat, diesen Transportweg zu regulieren.

Gleichzeitig warnte Schmidt vor zu viel Alarmismus in der Apothekerschaft. Die Kritik an der Einführung des E-Rezepts schieße oft über das Ziel hinaus, beispielsweise in der Sorge, elektronische Verordnungen könnten die Hollandversender auf Kosten der Vor-Ort-Apotheken stärken. „Es gibt keinen Grund, das E-Rezept in einen inhaltlichen Zusammenhang zum Versandhandel zu stellen“, so Schmidt an die ABDA-Mitgliederversammlung am Mittwoch.

Von der hatten sich manche einen ersten Einblick in die Modelle der ABDA für vergütete pharmazeutische Dienstleistungen erhofft – werden aber enttäuscht. Wilde Spekulationen sind jedenfalls fehl am Platze: „Das Ganze ist weniger geheimnisvoll als es den Anschein hat“, so Schmidt. Das Konzept sei in der Mache, aber für die ABDA sei es noch zu früh, damit an die Öffentlichkeit zu gehen, so lange es noch keine Gewissheit über die Zukunft des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes (VOASG) gibt. Denn erst im VOASG würden ja die regulatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen für die VOASG definiert. „Es macht keinen Sinn, mit einem Katalog herauszutreten, bevor die Aufnahmebedingungen durch das VOASG geklärt sind“, so Schmidt.

Allerdings sollte man nicht allzu ungeduldig auf das VOASG warten. Er habe zwar „den Eindruck, dass die EU-Kommission im ersten Quartal 2020 Fortschritte beim VOASG“ machen werde. Doch liegt in Brüssel derzeit nur der Kabinettsentwurf des Gesetzes. Selbst wenn die Kommission also grünes Licht gibt, muss das VOASG erst noch durch die Beratung im Bundestag. Es könne also noch eine Weile dauern.

Wie E-Rezept und pharmazeutische Dienstleistungen dann in der Branche ihre Wirkung entfalten, wird Schmidt allerdings gar nicht mehr als ABDA-Präsident miterleben. Auf der vorhergegangenen Mitgliederversammlung hatte er angekündigt, nicht noch einmal zur Wahl antreten zu wollen. 2020 werde sein letztes Jahr als ABDA-Präsident. Die Entscheidung sei bereits Anfang des Jahres gefallen, erklärt Schmidt – also wahrscheinlich kurz nachdem die ABDA auf ihrer Sondermitgliederversammlung am 17. Januar das von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) präsentierte Rx-Bonimodell zurückgewiesen hatte und Schmidt für seinen Auftritt schwer in der Kritik stand. „Die Kritik an der ABDA und meiner Amtsführung hat mich nicht kalt gelassen, hatte aber auf meine Entscheidung keinerlei Einfluss“, so Schmidt.

Stattdessen sei sein Rückzug Teil seiner persönlichen Lebensplanung. Ehrenämter hätten auf Zeit zu sein und es sei Zeit für ihn, sich jetzt zurückzuziehen. „Je länger ich in Berlin bin, desto mehr entferne ich mich von der Praxis in meinem Betrieb“, sagte Schmidt. „Ich bin jetzt 55 und sehe noch 15 Jahre Berufsleben vor mir. Ich möchte mein Berufsleben in meiner Apotheke beenden.“

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