Schwangerschaftsabbrüche

Abtreibungswerbung: Keine Folgen für Zulassung

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Gießen -

Ihr Fall hatte viele Menschen aufgewühlt. Die Verurteilung einer hessischen Ärztin wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche wird nun aber wohl nicht zum Verlust ihrer Zulassung führen.

Die Verurteilung einer Ärztin aus Gießen wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche hat aller Voraussicht nach keinerlei Konsequenzen für ihre Zulassung als Medizinerin. „Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit“ sei „der Verlust der Approbation nicht wahrscheinlich“, erklärte das zuständige Regierungspräsidium in Gießen.

Gleichwohl werde bei jeder strafrechtlichen Verurteilung eines Arztes geprüft, ob ein approbationsrechtliches Verfahren einzuleiten sei. „Im konkreten Fall bleibt noch das Urteil abzuwarten und auszuwerten“, erläuterte ein Sprecher des Regierungspräsidiums. „Nach den bisher vorliegenden Informationen liegt allerdings keine Patientengefährdung vor, ebenso wenig ein Abrechnungsbetrug.“

Diese Punkte sind neben dem Strafmaß – im konkreten Fall 40 Tagessätze – aus Sicht der Behörde die relevanten Punkte. Das Amtsgericht Gießen hatte die Medizinerin am Freitag zu 6000 Euro Geldstrafe verurteilt, weil sie auf ihrer Webseite Abtreibung als Leistung angeboten hatte. „Der Gesetzgeber möchte nicht, dass über den Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit diskutiert wird, als sei es eine normale Sache“, so die Begründung des Gerichts. Die Verteidigerin der Ärztin kündigte an, das Urteil mit einer Revision anzufechten. Der Fall hatte eine neue öffentliche Debatte über das Thema Abtreibung entfacht.

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