Statments zu VOASG und Kölner Fall

Schmidt live im ZDF-Morgenmagazin

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Düsseldorf -

Es kommt nicht eben häufig vor, dass ABDA-Präsident Friedemann Schmidt im bundesweiten TV die Interessen der Apotheker vertreten kann. Den Deutschen Apothekertag (DAT) und die Todesfälle in Köln nahm heute das ARD/ZDF-Morgenmagazin zum Anlass für ein Live-Gespräch. Es ging auch um Lieferengpässe und die Konkurrenz der Online-Apotheken, die die Apotheken vor Ort unter Druck setzten.

Was genau solle sich durch das Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) ändern, wollte der Moderator vom ABDA-Präsidenten wissen: Es gehe im Wesentlichen um drei Teile, antwortete Schmidt, zunächst um die Digitalisierung, die Einführung des E-Rezept: „Das ist ein großen Projekt, das in den nächsten Jahren für die Patienten sehr viele Veränderungen und Verbesserungen bringt, aber auch für die Apotheken.“ Dafür werde jetzt ein regulatorischer Rahmen geschaffen.

Apotheken sollten zweitens in die Lage versetzt werden, neue pharmazeutische Dienstleistungen anbieten zu können. „Das trägt zur Sicherheit der Arzneimitteltherapie bei“, so Schmidt. Mit den Krankenkassen könnten dazu demnächst Verträge abgeschlossen werden. Der dritte und wichtigste Punkt sei aber die Wiederherstellung der Gleichpreisigkeit: „Wie schaffen wir es, dass wieder überall in Deutschland einheitliche Preise und auch im grenzüberschreitenden Handel gibt?“, so Schmidt. Das sei in Deutschland ein Grundprinzip.

Ob jetzt denn Arzneimittel im Internet teurer oder in den Apotheken billiger werden sollen, wollte der Moderator wissen. Das Grundprinzip im deutschen Gesundheitssystem sei, dass es immer alles zum einheitlichen Preis gebe, sagte Schmidt. Der EuGH habe allerdings mit seinem Urteil von Oktober 2016 diese Preisbindung für ausländische Versender aufgehoben. Es könne sein, dass man bei einer Bestellung in Holland einen günstigeren Preis oder Bonus auf seine Zuzahlung erhalte, erläuterte der ABDA-Präsident.

Der Gesundheitsminister können das auf zwei Wegen ändern, setzte Schmidt fort: Der Bundesrat habe gerade gesagt, es sei überhaupt nicht mehr gut, dass verschreibungspfichtige Arzneimittel im Internethandel angeboten würden. Eine Lösungsmöglichkeit sei, dass wieder einzuschränken auf nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel. Das würde gut funktionieren, „so wie wir das auch einfordern“.

Der Gesundheitsminister und die Bundesregierung hätten den anderen Weg über das Sozialgesetzbuch gewählt, dass alle Apotheken sich an die in Deutschland geltenden Preisvorschriften halten müssten, auch grenzüberschreitend. „Ausländische Versandapotheken werden über diesen Weg wieder eingebunden“, so Schmidt.

Für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel und andere Apothekenprodukte gebe es keine Preisbindung, diese unterlägen dem Preiswettbewerb, erläuterte Schmidt im Morgenmagazin. „Da entscheidet der Verbraucher, über welchen Vertriebskanal er das einkauft, da kann er ganz klar auch über den Preis gehen, das ist schon seit 15 Jahren in Deutschland so.“

Zum Schluss des Interviews wurde auch der Fall der Kölner Apotheke angesprochen, bei dem eine junge Frau und ihr ungeborenes Kind zu Tode kamen. Etwas missverständlich heißt es in der Anmoderation, dass drei Apotheken nach Todesfällen geschlossen wurden. Das ist zwar faktisch richtig, Hintergrund ist aber, dass vorsorglich alle Apotheken des Filialverbunds geschlossen wurden. Der eigentliche Vorfall betrifft nur die Heilig-Geist-Apotheke.

Deshalb erklärt Schmidt auf die, wie sicher sich Patienten überhaupt sein könnten, richtig bedient zu werden, den Umstand, dass die drei Betriebsstädten nach diesem tragischen Fall vorsorglich geschlossen worden seien, um weitere Gefahren abzuwenden. „Und das ist auch richtig so“, findet Schmidt, da die Hintergründe noch immer nicht aufgeklärt seien.

Man könne aber heute sagen, dass die Apothekenaufsicht in Nordrhein-Westfalen keinen Rückruf ausgelöst hat. Das hätte es zwangsläufig gegebene, wenn eine Gefahr bestünde, dass in anderen Apotheken verunreinigte Ausgangsstoffe vorlägen. „Da zeigt, der Fall beschränkt sich ganz offensichtlich auf diese Kölner Apotheke. Das heißt, wir können heute sagen, soweit wir wissen, sind Rezepturen in Apotheken hergestellte Arzneimittel in allen deutschen Apotheken sicher und Patienten können sich darauf verlassen, dass diese den hohen Qualitätsanforderungen unterliegen und auch kontrolliert werden.“

Schmidt schloss aber verschärfende Maßnahmen seitens der Überwachung nicht aus: „Trotzdem werden wir, sobald wir wissen, wie dieser Fall tatsächlich zustande gekommen ist, schauen, ob es möglich ist, weitere Sicherheitsmaßnahmen einzuziehen, um solche wirklich ganz fürchterlichen Fälle in der Zukunft absolut auszuschließen.“ Ganz ausschließen könne man solche Dinge allerdings nie: „Wo Menschen handeln, machen sie Fehler besteht manchmal eben auch Gefahr“, so Schmidt zum Abschluss des Interviews.

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