Rx-Versandverbot vom Tisch

„Wichtiger Schritt“ – Spahn prüft ABDA-Gegenplan

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Berlin -

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat umgehend auf den Beschluss der ABDA-Mitgliederversammlung reagiert. Gegenüber APOTHEKE ADHOC kündigte Spahn eine genaue Prüfung an. Er bewerte die ABDA-Vorschläge als „wichtigen Schritt“. Damit seien die Forderungen nach einem Rx-Versandverbot vom Tisch.

„Mit diesem Beschluss ist auch aus Sicht der Apotheker ein Verbot des Versandhandels nicht zwingend zum Erhalt der flächendeckenden Versorgung erforderlich. Das ist ein wichtiger Schritt. Wir brauchen in jedem Fall eine europarechtskonforme Lösung, daher werden wir die Vorschläge nun in Ruhe prüfen. Unser Ziel bleibt die flächendeckende Versorgung mit Apotheken im ganzen Land“, erklärte Spahn. Morgen trifft sich der Bundesgesundheitsminister mit den Gesundheitspolitikern der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Beratung der weiteren Schritte.

Zuvor hatte die ABDA-Mitgliederversammlung dem Plan B von Spahn einen eigenen 6-Punkte-Plan entgegengestellt: Kernforderung ist ein Verbot von Rx-Boni auch für ausländische Versandapotheken. Dies soll über das Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt werden. Der ABDA-Plan wurde von der Mitgliederversammlung einstimmig angenommen.

„Wir haben uns entschlossen, dem Diskussionsangebot von Spahn ein eigenes Angebot gegenüberzustellen“, sagte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt im Anschluss an die Mitgliederversammlung. Sollte der Bundesgesundheitsminister die Forderungen der ABDA nicht umsetzen, würden die Apotheker an der Forderung nach einem Rx-Versandverbot festhalten, so Schmidt.

Wichtigster Punkt ist aus ABDA-Sicht die Gewährleistung der Gleichpreisigkeit. Dazu soll – wie von Spahn vorgeschlagen – die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) ins SGB V überführt und mit Sanktionsmöglichkeiten verknüpft werden. Nach Einschätzung von Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz ist ein Boni-Verbot im SGB V machbar: „Dort gelten andere Bewertungen.“ Erklärte Absicht sei, mit diesem Vorschlag die Boni-Frage wieder vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu bringen. „Die Maßstäbe beim EuGH sind anders, wenn er sich mit dem Sozialrecht befasst“, ergänzte der Hauptgeschäftsführer.

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