Gesetzentwurf

Spahn weicht Pläne für Kassen-Rücklagen-Abbau auf

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Berlin -

Mit seinem Vorstoß für Extra-Beitragssenkungen bei Krankenkassen mit Milliardenpolster erntete der Gesundheitsminister massiven Protest. Ganz fallenlassen muss er die Idee nicht – aber Abstriche machen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) schwächt seine umstrittenen Pläne für einen Zwangsabbau hoher Finanzreserven bei gesetzlichen Krankenkassen ab. Nach einem geänderten Entwurf soll eine solche Verpflichtung erst ab dem 1. Januar 2020 angewendet werden. Zudem wird sie an die Bedingung geknüpft, dass bis dahin eine Reform des Finanzausgleichs unter den Kassen erfolgt ist. Das geht aus der Kabinettsvorlage hervor. Zuerst berichteten das Redaktionsnetzwerk Deutschland, das Handelsblatt und die Frankfurter Allgemeine Zeitung darüber.

Die Regelung ist Teil eines Gesetzes, mit dem zum 1. Januar 2019 die bisher allein von den Kassenmitgliedern zu zahlenden Zusatzbeiträge wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen werden sollen. Damit sollen die Versicherten um 6,9 Milliarden Euro entlastet werden. Das Gesetz, das ein zentrales Vorhaben der großen Koalition umsetzt, soll voraussichtlich in der kommenden Woche vom Bundeskabinett auf den Wege gebracht werden.

Mit seinen weitergehenden Plänen für einen Abbau von Reserven bei Kassen mit großem Finanzpolster war Spahn beim Koalitionspartner SPD, aber auch in der Union auf Widerstand gestoßen. Die SPD hatte den nicht im Koalitionsvertrag stehenden Vorstoß abgelehnt, weil Geld für Pflegeverbesserungen gebraucht werde und bald wieder höhere Beiträge drohen könnten. Spahn hatte darauf gepocht, dass dennoch Spielraum für Beitragssenkungen vorhanden sei. Laut Entwurf wären ab 2020 Senkungen von bis zu 1,5 Milliarden Euro jährlich möglich

Die gesetzlichen Krankenkassen begrüßten die Änderungen. „Es ist gut, dass jetzt keine kurzfristigen Maßnahmen zur Zwangsabsenkung von Zusatzbeiträgen mehr geplant sind“, sagte Florian Lanz, der Sprecher des GKV-Spitzenverbandes. Aber auch für die Zukunft gelte, dass eine Krankenkasse im Wettbewerb die Entscheidung über den Zusatzbeitragssatz am besten selbst treffe.

Derweil sorgen die Krankenkassen selbst mit einem Positionspapier für Furore. Der GKV-Spitzenverband fordert eine Kürzung des Apothekenhonorars um eine Milliarde Euro und wiederholt seine Forderung nach Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbots sowie seine Ablehnung eines Rx-Versandverbots. Das Papier soll am Mittwoch in der Verwaltungsratssitzung verabschiedet werden.

Mit dem Arzneimittelversandhandel seien die starren Strukturen im Apothekenbereich ansatzweise geöffnet worden. Damit sei auch die Versorgung vor allem für mobilitätseingeschränkte Patienten, aber auch in strukturschwächeren Regionen erheblich erleichtert worden, so das Papier. Ein Versandhandelsverbot ginge in die falsche Richtung, so das Papier. „Stattdessen muss eine weitere Flexibilisierung erfolgen, um die Arzneimittelversorgung der Versicherten in Deutschland auch in Zukunft mit hoher Qualität und wirtschaftlich effizient sicher zu stellen.“ Das Gutachten des Bundeswirtschaftsministeriums bestätige die Vermutung, dass einige Versorgungsleistungen der Apotheken teilweise deutlich überfinanziert seien. Selbst bei einer Erhöhung etwa der Nacht- und Notdienstpauschale könne mittels einer leistungsbezogenen und kostendeckenden Vergütung die Ausgaben der Kassen und Selbstzahler für Rx-Medikamente „um mehr als 1 Milliarde Euro“ gesenkt werden.

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