Noweda-Umfrage

Plattform, Routen und Gebühren: Botendienst-Umfrage

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Berlin -

Der Botendienst von Apotheken soll legal definiert und ausgebaut werden. Das hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in seinen Eckpunkten für eine Apothekenreform vorgeschlagen. Die ABDA findet die heutige Regelung gut. Die Noweda will mit einer aktuellen Umfrage herausfinden, in welchem Umfang die Apotheken den Botendienst anbieten und welche technischen Möglichkeiten sie dabei nutzen.

Aus Sicht des genossenschaftlichen Großhändlers haben die Apotheken mit ihren Leistungen vor Ort im Zusammenspiel mit einem Botendienst einen eindeutigen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem Versandhandel – „sowohl in punkto Qualität als auch in punkto Schnelligkeit“. Die Inhaber und Filialleiter bieten den Service aber in unterschiedlichem Umfang an.

Die Noweda möchte von ihren Mitgliedern wissen, ob sie überhaupt Botendienst anbieten, zu welchen Zeiten – oder ob sie womöglich planen, den Service demnächst einzuführen. Wie offensiv die Inhaber diese Leistung bewerben, wird ebenfalls abgefragt. Ebenfalls nicht trivial: Lassen sich die Apotheken den Botendienst von den Patienten bezahlen. Zwischen immer und grundsätzlich kostenfrei gibt es hier die Antwortoption ein „entfernungsabhängiges Vergütungsmodell“. Interessant wäre hier noch ein Freitextfeld gewesen, um die Höhe der Gebühr abzufragen.

Für eine mögliche Neuregelung des Botendienstes durch den Gesetzgeber nicht unerheblich ist die Abgrenzung vom Versandhandel. Deshalb wird abgefragt, ob eine Versandhandelslizenz vorliegt oder Interesse daran besteht.

Eine weitere Frage lautet: „Verknüpfen Sie Ihren Botendienst bereits mit einer möglichen Vorbestellfunktion auf der Homepage Ihrer Apotheke?“ Ebenfalls auf der technischen Seite wird die Softwareunterstützung der Botendienstrouten abgefragt. Gibt es ein System oder wird auf die Ortskenntnis des Fahrers vertraut?

Die Umfrage läuft noch bis Ende März, bis zu 4700 Apotheker können anonym teilnehmen. Das hat natürlich zur Folge, das in der Auswertung nicht zwischen Größe, Lage und Ausrichtung der Apotheken unterschieden werden kann. Wann die Noweda die Ergebnisse präsentieren wird, ist noch nicht bekannt.

Fest steht, dass die Politik das Thema in den Blick genommen hat. In Spahns Eckpunktepapier wird eine „Verbesserung der Qualität bei Versandhandel und Botendienst und Legaldefinition des Botendienstes“ adressiert. Spahns Pläne im Einzelnen:

  • Um Qualität und Wirksamkeit von ausgelieferten Arzneimitteln zu gewährleisten, werden einzelne Anforderungen wie Temperaturkontrolle an den Versandhandel und den Boten- dienst konkretisiert
  • Durch Einfügung einer Legaldefinition des Botendienstes können bestehende Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen Versandhandel und Botendienst ausgeräumt werden
  • Botendienst könnte für E-Rezepte als Alternative zum Versandhandel „ausgebaut“ werden

Die ABDA zeigte sich in ihrer Stellungnahme nicht besonders begeistert. Die heutige Regelung sei ausreichend, so ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. Damit solle die Abgrenzung zum Versandhandel erhalten bleiben. Wichtiger für die ABDA ist aber ohnehin den von Spahn vorgeschlagenen Boni-Deckel für ausländische Versandapotheken abzuschießen. Die Standesorganisation schlägt vor, die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) nur ins SGB V zu übersiedeln und Boni auf diesem Weg ganz zu verbieten. Die Beratungen zum Apothekenpaket im GSAV (Gesetz für Sicherheit in der Arzneimittelversorgung) sollen in der kommenden Woche beginnen. Am 10. April soll es zum Gesetzentwurf eine Anhörung im Gesundheitsausschuss geben.

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