Import-Falle

Panne bei Rahmenvertrag: DAV will nachbessern

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Berlin -

An Produkte mit zwei Originalherstellern hat beim neuen Rahmenvertrag niemand gedacht. Weil diese dem Generikamarkt zugewiesen wurden, müssen Apotheken nicht selten exotische Reimporte abgeben – die zu allem Überfluss nicht auf die Importquote angerechnet werden. Außerdem droht ein zweiwöchentliches Preiskarussell. Nun soll nachgebessert werden.

Die Zuordnung zu Generika- oder Original/Importmarkt für Arzneimittel ohne Rabattvertrag ist in § 9 geregelt. Gibt es neben dem verordneten Fertigarzneimittel außer Importen keine weitere Auswahlmöglichkeit, gelten die Abgabevorschriften für den importrelevanten Markt: Alle Produkte, die nicht teurer sind, können abgegeben werden, allerdings muss die Apotheke im Zeitraum von sechs Monaten ein Einsparziel von 2 Prozent erreichen.

Im generischen Markt (ohne Rabattvertrag) muss dagegen eins der vier preisgünstigsten Fertigarzneimittel abgegeben werden; Preisgrenze ist auch hier das verordnete Produkt – das ebenfalls nur dann abgegeben werden kann, wenn es in den Korridor fällt.

In den erläuternden Hinweisen zu § 2 Absatz 4 ist klargestellt, dass der Austausch von Originalen zum generischen Markt gehört. Die Konstellation, dass es zwei Originalanbieter gibt, wird vom Importmarkt also nicht erfasst. Dass das den Vertragspartnern im Vorfeld bewusst war, glaubt niemand mehr.

Diese Lücke wird nun zum Problem. Bislang war es möglich, auch das verordnete Arzneimittel abzugeben; in Märkte unterschieden wurde dabei nicht. Da diese Möglichkeit nun weggefallen ist, bleiben den Apotheken nur die vier preisgünstigen Produkte – was bei Originalen in der Regel die Importe sind.

Gerade wenn das untere Segment durch Exoten blockiert wird, wird es abenteuerlich. Entweder stapeln sich die Verfügbarkeitsabfragen oder bislang unbekannte Ware muss bestellt werden. Bei Ultibro/Ulunar haben die unter dem Namen Xoterna bekannten Reimporte dem Vernehmen nach ihre Umsätze verfünffacht. Und wenn der Arzt – aus Versehen oder nicht – einen Reimport verordnet hat, muss wegen des Preisankers ein neues Rezept angefordert werden.

Und als ob all das nicht genug wäre: Die Importe müssen in diesen Fällen als preisgünstige Mittel abgegeben werden, ohne dass sie auf die Importquote angerechnet werden. Die Parallelhändler müssen also noch nicht einmal einen Preisabstand haben, um zum Pflichtanbieter zu gehören. Als weiterer unangenehmer Nebeneffekt drohen den Apotheken daher Preisanpassungen alle 14 Tage – nach oben, nach unten, möglicherweise im Centbereich.

Laut ABDATA ist insgesamt eine zweistellige Anzahl von Produkten betroffen, weitere bekannte Beispiele sind Januvia/Xelevia, Janumet/Velmetia, Galvus/Jalra, Eucreas/Icandra und Vocado/Sevikar. In der Regel lassen sich Hersteller auf solche Vereinbarungen ein, weil ein anderes Unternehmen einen komplementären Außendienst hat. Firmen wie Berlin-Chemie oder Apontis haben den Bereich als Geschäftsmodell entdeckt.

Das Problem ist die Abgrenzung, denn es gibt zahlreiche Konstellationen, die ineinander übergehen: Neben dem Modell mit zwei Originalen von zwei unterschiedlichen Herstellern gibt es Konstellationen, in denen ein Hersteller zwei Varianten unterschiedlich ausgerichtet hat. Foster/Kantos oder Daivobet/Xamio sind solche Beispiele. Und schließlich gibt es Early-Entry-Generika, mit denen sich ein Unternehmen vor Patentablauf positionieren will.

Zwei nebeneinander existierende Originale als generisch zu bezeichnen, ist also genauso problematisch wie jedes Original einzeln zu betrachten. Während im ersten Fall der Rahmenvertrag zur Importfalle geworden ist, hätten im zweiten Fall zwei identische Präparate nicht mehr ausgetauscht werden können – erfahrungsgemäß ein No-Go für die Krankenkassen.

Unklar ist nun, ob der derzeitige Zustand überhaupt korrigiert werden kann, ohne dass weitere damit zusammenhängende Fragen grundsätzlich zu klären. Beim Deutschen Apothekerverband (DAV) ist die Thematik bekannt. „Wir arbeiten intensiv an einer für die Apotheken praktikablen Lösung, insbesondere in Zusammenarbeit mit dem Vertragspartner“, sagt ein Sprecher.

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