Alternativmedizin

TCM: Apothekerin droht Zwangsgeld

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Berlin -

Nicht viele Apotheken bieten traditionelle chinesische Medizin (TCM) an. Die wenigen Anbieter müssen einige Fallstricke beachten. Eine Apothekerin aus Nordrhein-Westfalen musste sich jetzt vor Gericht verantworten, weil sie die Rezepte direkt von den Ärzten geschickt bekam und nicht zugelassene Ausgangsstoffe verwendete. Nun drohen ihr Zwangsgelder in Höhe von 3750 Euro, wenn sie weiter TCM-Verordnungen abgibt.

Die Aufsichtsbehörde hatte der Apothekerin den Import der TCM-Ausgangsstoffe sowie die Herstellung der TCM-Mischungen untersagt. Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf wies eine Klage gegen den Bescheid allerdings ab; das Oberverwaltungsgericht bestätigte nun diese Auffassung.

Der Apothekerin wurde unter anderem vorgeworfen, dass sie Absprachen mit einem Arzt getroffen hatte: Die Rezepte wurden nicht dem Patienten ausgehändigt, sondern direkt an die Apotheke versendet. Die Apothekerin sagte zwar, dass die Patienten um Erlaubnis gebeten wurden. Die Richter sahen dennoch die Wahlfreiheit der Patienten eingeschränkt.

Zudem hatte die Aufsichtsbehörde gerügt, dass die hergestellte TCM-Rezeptur nicht den Verordnungen der Ärzte entsprach: Auf den Rezepten waren TCM-Arzneidrogen vermerkt. Die Apothekerin nutze als Ausgangsstoffe allerdings Fertiggranulate, ohne dass eine ersichtliche Rücksprache stattgefunden hatte.

Diese TCM-Granulate seien wiederum unrechtmäßig importiert worden. Der Apothekerin wird daher vorgeworfen, in Deutschland nicht zugelassene Arzneimittel in den Handel gebracht zu haben. Da die Apotheke viele Verordnungen der Art belieferte, könne auch nicht von einer Einzelzufuhr ausgegangen werden, so die Richter.

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