EuGH-Urteil

Buchpreisbindung vor dem Fall?

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Berlin -

Die Monopolkommission war nie ein Freund der inhabergeführten Apotheken mit ihren Einheitspreisen. Nach dem EuGH-Urteil sehen die Ökonomen schon das nächste Ziel in greifbarer Nähe: den Fall der Buchpreisbindung.

„Die Entscheidung des EuGH deutet darauf hin, dass auch die von der Monopolkommission kritisierte und kürzlich auf E-Books erweiterte gesetzliche Buchpreisbindung nicht mehr ohne Weiteres zu halten sein dürfte“, sagte der Vorsitzende der Monopolkommission, Professor Dr. Achim Wambach, der Rheinischen Post.

Zuletzt hatte der EuGH im Jahr 2009 geurteilt, dass Festpreise bei Büchern zulässig sind. Die Begründung: Bücher seien ein Kulturgut, dessen Schutz Eingriffe in den freien Handel rechtfertige.

Allerdings hatten die EU-Richter 1985 erklärt, dass reimportierte Bücher nicht der Preisbindung unterliegen. Die Ausweitung der Preisbindung auf Anbieter aus dem EU-Ausland wurde als Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit gesehen – solange jeweils unterschiedliche Firmen beteiligt sind. In dem Fall ging es um aus den Niederlanden nach Frankreich importierte Bücher; der Verband der EU-Versandapotheken (EAMSP) hatte den Fall 2012 bei der Ausweitung des Bonusverbots für Rx-Arzneimittel vorgetragen.

Am 1. September dieses Jahres war zunächst eine Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes in Kraft getreten – diese dehnt die bisher nur für gedruckte Bücher festgeschriebene Preisbindung ausdrücklich auch auf E-Books aus und erfasst jetzt auch grenzüberschreitende Verkäufe nach Deutschland.

Unter Professor Dr. Justus Haucap hatte die Monopolkommission mehrfach die Liberalisierung des Apothekenmarktes gefordert: Apothekenketten erlauben und das Apothekenhonorar zur Verhandlung freigeben. Für die PR-Firma „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft“ (INSM) hatte er 2011 ein Einsparpotenzial von fast 450 Millionen Euro im Apothekenmarkt errechnet. 1000 Apotheken müssten nach der Modellrechnung schließen.

Zuletzt hatte Haucap in einem Gutachten für den Berufsverband der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen in Deutschland (BNHO) erklärt, dass Kliniken nicht mehr an den Profiten ihrer Apotheken beteiligt werden sollten. Alternativ müsste es niedergelassenen Ärzten erlaubt werden, an den Gewinnen öffentlicher Apotheken teilzuhaben.

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