Registrierkassen-Gesetz

Manipulationsschutz erst ab Oktober 2020

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Berlin -

Seit 2018 gibt es bereits die Kassennachschau: Damit können die Finanzämter unangemeldete Kontrollen auch in Apotheken durchführen. Ab dem kommenden Jahr sollte zudem nach dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen zum besseren Manipulationsschutz eine „zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung“ vorhanden sein. Dieser Termin wird aber nun verschoben auf den 1. Oktober 2020. Der Grund: Es liegen noch keine entsprechenden Software-Updates vor.

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat informierte jetzt darüber, dass die geforderte Fristverlängerung bei der Umstellung von Registrierkassen kommt. „Das bayerische Finanzministerium hat sich seit längerem dafür stark gemacht, diese Rechtsunsicherheit zu beseitigen und den Betrieben eine möglichst lange Frist zu gewähren“, erklärte Bayerns Finanzminister Albert Füracker hierzu. Die Finanzverwaltung habe sich nun mit einem Beschluss auf Bund-Länder-Ebene auf eine zeitlich befristete Nichtbeanstandungsregelung bis 30. September 2020 verständigt. „Niemand kann Unmögliches leisten. Die Übergangsfrist mindestens bis zum 30.9.2020 war dringend notwendig, um Klarheit für unsere Gastwirte und alle anderen bargeldintensiven Betriebe zu schaffen“, so das Bayerische Finanzministerium.

Nach § 146a der Abgabenordnung (AO) müssen insbesondere elektronische Kassensysteme und Registrierkassen, wie es sie in allen Apotheken gibt, eigentlich ab dem 1. Januar 2020 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Erst kürzlich wurden die Anforderungen in einem Anwendungserlass der Finanzverwaltung näher präzisiert. Nun gibt es allerdings eine sogenannte „Nichtaufgriffsregelung“ bis zum 30. September 2020. Nach den DIHK-Informationen sind zurzeit nämlich noch keine zertifizierten Sicherheitslösungen am Markt erhältlich. Voraussichtlich erst im Oktober 2019 sollen die ersten – vorläufig zertifizierten – TSEs verfügbar sein, sodass keine flächendeckende Ausstattung aller Kassen bis zum 1. Januar 2020 möglich ist.

Ende 2016 hatte die Bundesregierung ein Registrierkassen-Gesetz verabschiedet, dass zuvor festgestellten Manipulationen an Kassensystemen ein Ende setzen sollte. Die neuen Regelungen, die für den Einzelhandel und die Gastronomie gelten, werden allerdings erst nach und nach wirksam und spürbar. 2018 eingeführt wurde bereits die Kassennachschau. Diese ermöglicht Finanzämtern unangemeldete Besuche in Apotheken zur Kontrolle der Kassen und der Kassenbücher. Bei Auffälligkeiten kann dann eine Betriebsprüfung erfolgen.

Die neuen zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen TSE sollen unter anderem nachträgliche Löschung von Umsätzen unmöglich machen. Die technischen Anforderungen definiert und zertifiziert das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Die Hersteller von Kassensystemen beziehungsweise die Softwarehäuser der Apotheken müssen dazu beim BSI entsprechende Anträge stellen und die TSE-Einbindung ins Warenwirtschaftssystem vornehmen. Die Apotheke muss dann ihrerseits dem Finanzamt bestätigen, dass das System vorhanden ist. Dass sollte eigentlich bis zum 31. Januar 2020 erfolgen. Offenbar liegen aktuell aber nur wenige Anträge der Softwarehäuser beim BSI vor.

Ältere, nicht nachrüstbare Registrierkassen dürfen zudem bis Ende 2022 weiter betrieben werden. Neu angeschaffte Geräte müssen demnach von 2020 an über eine manipulationssichere technische Sicherheitseinrichtung verfügen, die mit dem ersten Tastendruck alle Eingaben in das System unveränderlich und verschlüsselt erfasst.

Ab Januar 2020 gilt zudem die Kassenbonpflicht. Das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen verpflichtet dann alle Einzelhändler mit Registrierkasse dazu, ihren Kunden für jeden Kauf einen Beleg auszuhändigen. Das gilt ab 2020 auch in Apotheken für alle OTC- und Freiwahlverkäufe.

Laut Schätzungen der Bundesregierung führen Manipulationen mit elektronischen Kassensystemen und Zappern zu Steuerausfällen von zehn Milliarden Euro. Deshalb hatte der Bundesrechnungshof über zehn Jahre lang Maßnahmen angemahnt, um Steuerbetrug mit Mogelkassen in Läden oder Kneipen einen Riegel vorzuschieben. Nach mehr als zwei Jahren konnten sich Bund und Länder 2016 auf ein Gesetz einigen.

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