Phytopharmaka

Kava-Kava kommt zurück – mit Auflagen

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Berlin -

Der Weg für ein Comeback der Kava-Kava-Präparate ist frei. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (OVG) akzeptiert und keine Rechtsmittel eingelegt. Aus Sicht der Behörde sind allerdings weitere Maßnahmen erforderlich, um die sichere Anwendung der Präparate zu gewährleisten. Pflicht wird etwa ein Patientenheft zur Dokumentation regelmäßiger Blutuntersuchungen.

Das OVG hatte im Februar entschieden, dass die Zulassung nur dann entzogen werden darf, wenn es kein milderes Mittel gibt. Im Fall Kava-Kava hätte demnach eine Anpassung ausgereicht, sodass die Entscheidung des BfArM nicht zulässig gewesen sei.

Inzwischen ist das Urteil rechtskräftig. Bereits Ende März hat das BfArM die Hersteller darüber informiert, dass das BfArM beabsichtigt, die Zulassungen der Präparate zu ändern. In dieser zweiten Stufe des Stufenplanverfahrens können sich die Hersteller schriftlich zu den Vorschlägen äußern, bis Ende April haben sie noch Zeit.

Wirklich relevant ist ihre Meinung aber nicht. Das BfArM teilte in dem Schreiben mit, dass das Nutzen-Risiko-Verhältnis ohne entsprechende Maßnahmen nicht positiv sei. Daher seien die Änderungen sofort, also mit Zugang des Bescheides, umzusetzen. Selbst im Fall der Einlegung von Rechtsmitteln dürften Kava-Kava-Präparate nicht ohne die vorgegebenen Änderungen in den Verkehr gebracht werden.

Die maximale Tagesdosis soll künftig 120 mg Kava-Pyrone betragen. Die übliche Behandlungsdauer soll bei einem Monat liegen und zwei Monate nicht überschreiten. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren soll Kava-Kava nicht angewendet werden. Die Packungsgröße soll auf maximal 30 Einzeldosen bei einer maximalen Tagesdosis von 120 mg liegen.

In der Fach- und Gebrauchsinformation soll auf die Gefahr von Leberschäden hingewiesen werden. Zur Vermeidung sollen die Leberwerte (GPT und y-GT) vor Beginn der Behandlung und dann einmal wöchentlich bestimmt werden. Patienten sollen auf Zeichen einer Leberschädigung achten, wie zum Beispiel eine Gelbfärbung der Haut oder Augen, dunklen Urin, starke Schmerzen im Oberbauch oder Appetitverlust.

Als weitere Risikominimierungsmaßnahme soll Schulungsmaterial für die Patienten verwendet werden. Das BfArM hat einen Entwurf für ein Patientenheft erarbeitet. In diesem werden Anwender über die Nebenwirkungen auf die Leber informiert und auf die regelmäßigen Blutuntersuchungen hingewiesen. In eine Tabelle sollen die Termine und Werte der Untersuchung eingetragen werden. Nach vier Wochen ist das Ende der Tabelle erreicht, eine zweite Liste ermöglicht die Dokumentation eines zweiten Monats Kava-Kava-Einnahme.

Außerdem soll auf Wechselwirkungen mit zahlreichen anderen Arzneistoffen hingewiesen werden: Dazu gehörten Substrate und Inhibitoren für das Zytochrom P450 2D6 und potenziell hepatotoxische Medikamente, insbesondere Beta-Rezeptorenblocker und Antidepressiva.

Das BfArM beruft sich auf das OVG: Dieses habe festgestellt, dass dem Nutzen der Kava-Kava-haltigen Arzneimittel Anwendungsrisiken in Form hepatotoxischer Ereignisse gegenüberstünden. Die Behörde beabsichtigt nun – wie vom Gericht vorgeschlagen – die Empfehlungen der Kommission E umzusetzen.

Aufgrund von Verdachtsfällen in der Schweiz hatte das BfArM das Stufenplanverfahren eingeleitet und 2002 ein Ruhen der Zulassung angeordnet. Nachdem sich Behörde und Hersteller nicht darauf einigen konnten, welche Studien vorgelegt werden müssen, wurde die Zulassung im Dezember 2007 widerrufen. Das Verwaltungsgericht Köln hatte den Widerruf des BfArM im Mai 2014 aufgehoben. Daraufhin hatte die Behörde Rechtsmittel eingelegt. Im Februar bestätigte das OVG das Urteil der Vorinstanz.

Gegen den Widerruf wehrten sich sechs Hersteller juristisch: AME Arzneimittel-Entwicklungsgesellschaft (Kava-Regulanz-Tropfen), Ardeypharm (Ardeydystin forte), Harras Pharma (Kavasedon), Krewel Meuselbach (Antares, Kava-Mara, Kava Mono, Semaren und Wati), MIT Gesundheit (Ka-Sabona) und Steigerwald (Fri Kapseln).

Andere Hersteller hatten ihre Zulassung schon vor Prozessbeginn zurückgegeben – und müssten sie neu beantragen. Schwabe (Laitan) und Queisser (Jakava) schließen eine Neuauflage beispielsweise derzeit aus. Andere Hersteller, darunter Müller Göppingen (Kavosporal) und Bionorica (Kavatino), prüfen die Lage.

Um die Jahrtausendwende wurden mit Kava-Präparaten rund 35 Millionen D-Mark im Jahr umgesetzt. Marktführer war Krewel Meuselbach, gefolgt von Müller Göppingen und Schwabe. Die übrigen Hersteller setzten mit ihren Präparaten rund 1 Million D-Mark um.

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