Behandlungsfehler

Untersuchung schützt vor Schadenersatz

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Patienten haben keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn ihr Arzt eine Infektion mit dem Schweinegrippevirus nicht frühzeitig erkennt. Das gilt insbesondere dann, wenn der Mediziner den Erkrankten korrekt untersucht. Das geht laut Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins aus einer Entscheidung des Oberlandesgericht Hamm hervor.

In dem verhandelten Fall war ein Mann wegen hohen Fiebers und Hustens zu seinem Hausarzt gegangen. Der Mediziner diagnostizierte eine grippale Atemwegsinfektion und akute Bronchitis. Die Beschwerden verschlimmerten sich jedoch, und der Mann ging schließlich in ein Krankenhaus.

In der Klinik wurden eine Lungenentzündung und eine Infektion mit dem Schweinegrippevirus H1N1 festgestellt. Der Patient verklagte seinen Hausarzt auf Schmerzensgeld. Die Begründung: Er habe ihn unzureichend untersucht.

Die Klage hatte keinen Erfolg: Der Arzt habe den Patienten korrekt untersucht und behandelt. Lungenentzündungen werden durchaus auch zu Hause behandelt. Daher hätte der Arzt ihn nicht unbedingt ins Krankenhaus einweisen müssen. Außerdem sei in der Klinik die Schweinegrippeinfektion erst im späteren Verlauf der Untersuchungen festgestellt worden.

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