Generika

3 wie Dreipartnermodell

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Berlin -

In regelmäßigen Abständen stellt der Branchenverband Pro Generika seine Zahl des Monats vor. Diesmal ist es die 3: Würden Generikarabattverträge mit drei Herstellern abgeschlossen werden, wäre die Versorgungssicherheit gestärkt, so die neue Haltung des Lobbyverbands.

Bislang hatte sich Pro Generika nicht zu den verschiedenen Ausschreibungsarten der Kassen positioniert. Doch mittlerweile liegen die Nachteile der Exklusivverträge auf der Hand: Studien zeigten, dass exklusive Rabattverträge bei bestimmten Wirkstoffen bereits zu einer sehr hohen Marktverengung geführt hätten; gerade bei Antibiotika sei diese bereits stark ausgeprägt.

Insgesamt wird laut Pro Generika etwa jeder zweite Wirkstoff exklusiv ausgeschrieben; der Rest entfällt auf Mehrpartnermodelle oder Open-house-Verträge, an denen sich alle Hersteller zu bestimmten Konditionen beteiligen können.

Die Mehrfachvergabe ermöglicht es laut Pro Generika einer größeren Anzahl von Unternehmen, an der Patientenversorgung teilzunehmen. Dadurch könne „ein Durchschlagen von Lieferengpässen auf die Patientenversorgung vermieden werden“. Denn hat ein Hersteller Probleme, könnten die anderen Vertragspartner einspringen.

Durch Verträge mit mehreren Firmen könne vor allem bei versorgungskritischen Wirkstoffen eine Marktverengung verringert werden, da immer eine Mindestanzahl von Herstellern die Verantwortung für die Versorgung der Patienten in Deutschland übernehmen.

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