Stadtplanung

Grevenbroich: Sonnenstudio statt Apotheke

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Berlin -

Der Planungsausschuss der nordrhein-westfälischen Kleinstadt Grevenbroich hat sich erneut gegen die Eröffnung einer neuen Apotheke im Gewerbegebiet ausgesprochen. Die Auseinandersetzung soll nun das Verwaltungsgericht beschäftigen.

Eigentlich sollte in einem ehemaligen Praktiker-Baumarkt an dem Standort „Am Hammerwerk“ im Südwesten der Stadt eine Apotheke eröffnet werden. Nun soll stattdessen im Dezember ein neues Sonnenstudio dort einziehen. Der jahrelange Streit zwischen den Grundstückseigentümer und der Stadt geht aber in die nächste Runde. Denn die Eigentümer halten an ihrem ursprünglichen Plan fest und wollen die Ansiedlung einer Apotheke notfalls gerichtlich einklagen. Die Stadt will die Apotheke im Gewerbegebiet dagegen verhindern.

In der vergangenen Woche hat der Planungsausschuss beschlossen, der Stadtverwaltung zu empfehlen, die Apotheke auch weiterhin keine Genehmigung zu erteilen. „Die konkreten Nutzungsinteressen der Eigentümer müssen gegenüber dem städtebaulichen Interesse an einer Steuerung der zentrenrelevanten Einzelhandelsnutzungen zurückgestellt werden“, heißt es in der Begründung des Planungsausschusses.

Der Ausschuss habe bei der Bewertung der Lage berücksichtigt, dass den Eigentümern vielfältige Nutzungsmöglichkeiten für ihr Grundstück verbleiben. Dies wird aus Sicht der Politiker dadurch bestätigt, dass die ursprünglich für eine Apotheke vorgesehene Fläche zwischenzeitlich anderweitig vermietet werden konnte. „Diese mag mit einer geringen Grundstücksrendite verbunden sein. Es ist aber nicht vorrangige Aufgabe kommunaler Bauleitplanung, Grundstückseigentümern die jeweils lukrativste Nutzungsmöglichkeit zu eröffnen“, heißt es in den Sitzungsunterlagen.

Vor 15 Jahren hat die Stadt Grevenbroich ein „Einzelhandelsstandortkonzept“ erarbeiten lassen, das als Leitbild für die Stadtentwicklung dienen sollte. Damit sollen zentrumsnahe Läden gestärkt und geschützt werden. In dem Plan ist unter anderem vorgesehen, dass sich in Fachmarktzentren wie dem Standort „Am Hammerwerk“ ausschließlich Einzelhändler mit „nicht zentrenrelevantem Kernsortiment“ ansiedeln dürfen. Dazu gehört eine Apotheke aus Sicht der Stadt nicht.

Bereits 2014 hatten die Ratsgremien für das Gebiet eine Veränderungssperre verhängt, die allerdings bis Frühjahr 2017 gültig ist. Ob der neuerliche Beschluss des Planungsausschusses Bestand hat, entscheidet sich frühestens im Januar 2017. Denn dann wird nach Berichten der Neuss-Grevenbroicher Zeitung die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf erwartet.

Bereits am 22. September habe es einen Erörterungstermin rund um das Einkaufszentrum gegeben, an dem unter anderem eine Vertreterin des Verwaltungsgerichts Düsseldorf teilgenommen habe, berichtet das Lokalblatt. Laut Beobachtern soll sie sich eher „pro“ Apotheke ausgesprochen haben. Für den Fall, dass die Entscheidung des Gerichts zugunsten der Ansiedlung ausfällt, wollten die Eigentümer Schadensersatz einfordern – etwa für verloren gegangene Mieteinnahmen und Gutachterkosten in Höhe von 12.000 Euro.

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