Kein Kompromiss

DAV kündigt Hilfstaxe

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Berlin -

Die Verhandlungen des DAV mit dem GKV-Spitzenverband über die Neuordnung der Hilfstaxe sind offenbar gescheitert. Der DAV hat jetzt die Anlagen 1 und 2 und Teile der Anlage 3 gekündigt. Damit soll der Druck auf die Kassen erhöht werden. Denn ab Oktober müssten die Kassen für die Zubereitungen in vielen Fällen deutlich mehr bezahlen.

Um den Verhandlungsdruck gegenüber dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) zu erhöhen, habe der DAV bestimmte Teile gekündigt, heißt es in einer Mitteilung des Landesapothekerverbandes Schleswig-Holstein an die Apotheken. In Anlage 1 der Hilfstaxe findet sich die Liste der Arzneimittelpreise und in Anlage 2 die Liste der Gefäße. Beide Anlagen wurden zum 30. September gekündigt.

Beschlossen wurde die Kündigung am Rande der ABDA-Mitgliederversammlung am 28. Juni. Die Kündigung musste bis Ende Juni erfolgen. Zum DAV-Wirtschaftsforum Ende April beschloss die Mitgliederversammlung noch, zunächst weitere Verhandlungen mit den Kassen abzuwarten. Schon dort hatten einige Verbände auf eine Kündigung gedrängt. DAV-Chef Fritz Becker sagte dort: „Mit den Beschlüssen der Mitgliederversammlung haben wir eine gute Basis, um bei der Hilfstaxe voranzukommen. Der DAV ist weiter bereit, eine Lösung am Verhandlungstisch zu finden.“ Das ist offenbar gescheitert.

Außerordentlich gekündigt hat der DAV auch die festgesetzten Zytostatika-Abschläge zu einzelnen Wirkstoffen gemäß Ziffer 7 der Anlage 3 Teil 2 der Hilfstaxe, „da bei diesen Wirkstoffen die Einnahmesituation für die Apotheke gegenüber dem Hilfstaxenpreis um mehr als 10 Prozent, teilweise sogar erheblich darüber hinaus, abweicht“, heißt es in der Mitteilung. Diese Kündigung wird bereits zum 31. Juli 2018 wirksam und umfasst folgende Wirkstoffe: Oxaliplatin, Cyclophosphamid, Methotrexat, Mitomycin, Bortezomib, Carfilzomib, Daratumumab, Infliximab (Flixabi), Infliximab (Inflectra), Infliximab (Remicade), Infliximab (Remsima), Irinotecan PEGliposomal (Onivyde), Nivolumab, Olaratumab, Pembrolizumab, Vinflunin , Trabectedin und Pixatron.

DAV und GKV-Spitzenverband haben nun bis Ende September Zeit für die Vereinbarung neuer Abschläge auf die betreffenden Wirkstoffe. Kommt eine neue Vereinbarung nicht zustande, muss die Schiedsstelle erneut entscheiden. Einstweilen sind parenterale Zubereitungen mit den gekündigten Wirkstoffen aber weiterhin auf Grundlage der derzeit gültigen Abrechnungspreise zu berechnen, so die Information.

Sollte es für die Anlagen 1 und 2 bis Ende September keine neue Vereinbarung geben, gilt ab 1. Oktober die Arzneimittelpreisverordnung. Dann würden die realen Einkaufspreise der eingesetzten Stoffe abgerechnet plus Aufschläge von 90 Prozent für Zubereitungen und 100 Prozent für Stoffe. Zusätzlich würde das Apothekenhonorar fällig. Für die Stoffe ergäben sich dadurch deutlich höhere Rezepturpreise.

Unmittelbar nach dem Schiedsspruch zur Anlage 3 der Hilfstaxe im Januar hatte der DAV bereits kritisiert, dass die pauschalen Abschlagssätze vom gelisteten Einkaufspreis bei der Abrechnung mit den Krankenkassen zu hoch für die Apotheken sind, da der Apotheker den vereinbarten Abschlag im Einkauf nicht realisieren kann und dadurch nicht abschätzbaren finanziellen Risiken ausgesetzt ist. Der DAV hat Klage gegen den Zyto-Schiedsspruch vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Das Sozialgericht will Anfang Oktober darüber entscheiden.

In den Zyto-Apotheken herrscht seit dem Schiedsspruch Krisenstimmung. Die derzeitige Praxis macht die Herstellung von Zytostatika zum Verlustgeschäft. „Es ist dringend erforderlich, Schaden von den Apotheken abzuwenden“, so VZA-Präsident Dr. Klaus Peterseim. „Keinem Patienten hilft es, wenn die Apotheken draufzahlen und ruiniert werden.“

Auch die kürzlich gegründete Arbeitsgemeinschaft parenterale Zubereitungen (ARGE PareZu) drängt auf eine ausreichende Vergütung der Arbeitsleistung der herstellenden Apotheken. Der Zusammenschluss bayerischer Apotheker will die Kosten der Zytoherstellung exakt ermitteln. Der DAV brauche valide Daten, um eine neue Hilfstaxe verhandeln zu können. Deshalb hat sich die ARGE PareZu entschlossen, eine Vollkostenanalyse zur Ermittlung einer neuen Herstellpauschale durchzuführen.

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