Arbeitsrecht

Fünf Tipps zur richtigen Kündigung

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Berlin -

Es gibt unterschiedliche Gründe, das Arbeitsverhältnis in der Apotheke zu beenden. Mitarbeiter ziehen für ihren Partner in eine andere Stadt. Andere überlegen sich ihren weiteren Karriereschritt, suchen neue Herausforderungen. Und wieder andere halten es mit dem schwierigen Chef oder mit einem unmöglichen Kollegen einfach nicht mehr in der Offizin aus. Was auch immer die Ursachen für eine Kündigung sein mögen, Arbeitnehmer sollten mit Stil gehen.

Tipp eins: Der Chef zuerst. Kündigungen sollten bis zum Ende durchdacht sein. Schließlich verändern sich danach die Lebensumstände gravierend. Apothekenmitarbeiter, die von sich aus kündigen, haben aber meist eine neue Stelle in Aussicht. Dennoch, eine der ersten Personen, die von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfahren sollten, ist der Vorgesetzte. Er ist es, der am ehesten reagieren muss. Im Hinblick auf die Personalplanung muss er den Platz des scheidenden Mitarbeiters schnellstmöglich ersetzen. Eine Kündigung bedeutet auch Arbeit und Kosten. Für denjenigen, der kündigt, muss zum Beispiel im Bewerbungsmarathon ein adäquater Ersatz gefunden werden.

Tipp zwei: Schriftlich und fristgerecht. Wer unter den Arbeitsvertrag einen Schlussstrich ziehen will, sollte die Kündigungsfristen beachten, die einst vereinbart wurden oder im geltenden Tarifvertrag stehen. Bei Missachtung der Kündigungsfristen warten auf den Arbeitnehmer Vertrags- beziehungsweise Geldstrafen. Unter Umständen kann es sogar zu einer Schadensersatzklage durch den Arbeitgeber kommen.

Zudem ist es gesetzlich vorgeschrieben, die Kündigung schriftlich einzureichen. Das Dokument muss vom Arbeitnehmer handschriftlich unterschrieben werden. Eine mündliche Kündigung oder via E-Mail ist nicht zulässig. Am besten wird die Kündigung persönlich übergeben. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, lässt man sich den Eingang mit Angabe des Datums schriftlich bestätigen. Es ist aber auch möglich, die Kündigung mit der Post und per Einschreiben zu verschicken. Übrigens: Gründe, warum das Arbeitsverhältnis beendet wird, müssen nicht angegeben werden.

Tipp drei: Die richtige Übergabe. Steht die Kündigung fest, können die letzten Arbeitstage merkwürdig sein. Arbeitnehmer, die mit dem Kopf bereits im nächsten Job sind, sollten am besten auch an ihre zurückbleibenden Kollegen denken. Sie müssen schließlich die Aufgaben übernehmen. Dazu zählt eine vernünftige Erklärung und Übergabe der Aufgaben im Apothekenteam. Insbesondere wenn ein neuer Kollege zum Team dazustößt, muss eine verantwortungsvolle Einarbeitung erfolgen.

Tipp vier: Erkenntnisse mitnehmen. Es lohnt sich, am Ende eines Arbeitsverhältnisses darüber zu reflektieren, welche Lektionen in den nächsten Job mitgenommen werden. Vor allem, wenn beide Parteien im Streit auseinandergehen, empfiehlt sich der Blick zurück: Was war der Grund für Meinungsverschiedenheiten oder Spannungen? Trifft mich eine Schuld? Wie können Probleme zukünftig besser kommuniziert werden? Wer diese Fragen für sich klärt, kann im nächsten Arbeitsverhältnis Probleme vorbeugen.

Tipp fünf: Der letzte Eindruck zählt. Nicht nur der erste, auch der letzte Eindruck ist entscheidend. Auch wenn die Frustration des scheidenden Arbeitnehmers groß ist, sollte er bis zum Schluss professionell bleiben. Schmutziges Wäschewaschen schickt sich nicht. Sinnvoll für beide Seiten wäre ein konstruktives Gespräch, in dem in Ruhe die Gründe, Verbesserungsvorschläge und Feedback erörtert werden. Letztendlich gilt auch: Der Ruf eilt einem voraus. Die Apothekenwelt ist klein und meistens sieht man sich immer zweimal im Leben.

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