AVWL kritisiert Kabinettsbeschluss

Michels: Spahn schwächt die Apotheken

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Berlin -

Die ABDA hat eher positiv auf das Apothekenstärkungsgesetz reagiert. Präsident Friedemann Schmidt sieht zwar noch Verbesserungsbedarf im parlamentarischen Verfahren, aber auch „hoch interessante Ansätze“. Diese positive Grundstimmung herrscht nicht überall vor: „Der Entwurf wird die Patienten eher schlechter stellen und die Apotheken schwächen statt stärken“, findet Dr. Klaus Michels, Vorsitzender des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe (AVWL).

Zwar sei es offiziell das Ziel von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), die sichere und solidarische Versorgung der Patienten zu gewährleisten und die Apotheken vor Ort stärken. „Wir Apothekeninhaber in Westfalen-Lippe sehen allerdings das Risiko, dass dieser Plan nicht aufgehen könnte“, so Michels. Er warnt davor, den Kabinettsentwurf im Parlament unverändert zu verabschieden.

Beim AVWL macht man sich vor allem um das im Gesetz geplante Rx-Boni-Verbot Sorgen. Spahn will dies ins Sozialgesetzbuch V (SGB V) verlagern, um ausländischen Versandapotheken zu verbieten, Rabatte an gesetzlich Versicherte zu gewähren. Die Befürchtung des AVWL: Die Lösung des Bundesgesundheitsministeriums könnte nicht rechtssicher sein „und die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel über kurz oder lang komplett kippen“ – obwohl der Entwurf doch eigentlich die Festpreise absichern soll.

Das BMG hoffe mit der Verschiebung des Rabattverbots vom Arzneimittelgesetz (AMG) ins SGB V die Preisbindung dem Zugriff der Europäischen Kommission zu entziehen. Diese wolle nämlich auch die Versorgung kranker Menschen den Spielregeln eines liberalisierten Marktes aussetzen. „Wir sehen den Schutz der Patienten und Verbraucher in Gefahr“, so Michels.

Das Prinzip von Angebot und Nachfrage mit frei kalkulierten Preisen passt aus Sicht des AVWL nicht in den Gesundheitsbereich. „Lieferengpässe zum Beispiel könnten für Versicherte teuer werden“, so Michels. Es dürfe außerdem nicht sein, dass Patienten Angst haben müssen, übervorteilt zu werden oder nach der billigsten Apotheke suchen zu müssen, obwohl sie sich krank fühlen und dringend Ruhe brauchen. Die Preisbindung verhindere zudem, dass sich die Apotheken einen ruinösen Preiskampf liefern und damit die flächendeckende Versorgung mit Medikamenten und die Arzneimittelberatung gefährdet wird.

Der Gegenvorschlag des AVWL: Der Gesetzgeber sollte die Preisbindung nach § 78 Absatz 1 Satz 4 AMG beibehalten und in einem weiteren Verfahren noch einmal dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegen. Ein solches Verfahren vor dem EuGH habe bei entsprechender, umfangreicher Begründung durch die Bundesregierung gute Erfolgsaussichten, ist Michels überzeugt.

Im Oktober 2016 hatte der EuGH die derzeitige Begründung für die Preisbindung allerdings nicht als schlüssig akzeptiert und entschieden, dass ausländische Versender nicht daran gebunden sind.

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