Rezeptbetrug

Rezeptfälscherbande: Wer war der Initiator?

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Berlin -

Wer war der Strippenzieher? Am Berliner Landgericht ging der Prozess gegen die Rezeptfälscherbande um den Apotheker Klaus H. in die zweite Runde. Die Angeklagten schieben sich die Hauptschuld gegenseitig zu. Zu der mit Spannung erwarteten Aussage des Angeklagten Edin S. kam es jedoch nicht, sein Prozess wird vom Hauptverfahren abgetrennt. Den sechs Angeklagten wird vorgeworfen, eine Bande gebildet und die Krankenkassen mit gefälschten Rezepten um rund 2,5 Millionen Euro betrogen haben.

Der zweite Verhandlungstag begann noch holpriger als der erste: Erneut musste ein Arzt die Vernehmungsfähigkeit von Edin S. bestätigen, bevor es losgehen konnte. Trotz eines Blutdrucks von 190 zu 100 sah der Mediziner den Angeklagten in der Lage, am Verfahren teilzunehmen. So begann der Prozess erneut mit Verzögerung. Eigentlich war erwartet worden, dass Edin S. nach dem Ende der Aussage von Heiko O. mit seiner Einlassung beginnt. Bereits zum Ende des letzten Verhandlungstages gab es jedoch Meinungsverschiedenheiten zwischen der vorsitzenden Richterin und der Verteidigerin über eine mögliche Verständigung.

Die Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten in Strafverfahren ist in der deutschen Strafprozessordnung als Möglichkeit vorgesehen, den Aufwand der Hauptverhandlung zu verringern. Dabei einigen sich die Parteien meist über ein mögliches Strafmaß im Falle eines Geständnisses. Am Ende des ersten Verhandlungstages herrschte darüber jedoch Uneinigkeit: Die Anwältin von S. wollte ein Verständigungsangebot des Gerichts, ohne im Vornherein fest zuzusagen, dass ihr Mandant dann umfassend gestehen würde. Heute nun verkündete die Richterin, dass das Gericht von einem Deal absieht.

Und auch sonst hatte Edin S. einen schlechten Tag. Nach der ärztlichen Untersuchung begann der Prozess mit der Fortsetzung der Befragung von Heiko O., einem der Mitangeklagten. Diese wurde unterbrochen, weil S. in dem Plexiglaskäfig, in dem er als Inhaftierter sitzen musste, über Angstgefühle und Atemprobleme klagte. Er habe Platzangst und könne nicht in engen Räumen sitzen, wurde aus den Besucherreihen zugerufen. Daraufhin durfte er den Käfig verlassen und Platz neben seiner Anwältin nehmen – was jedoch auch nicht viel half. Wenige Minuten später klagte S. erneut über starkes Unwohlsein, sodass eine weitere medizinische Untersuchung veranlasst wurde. Nachdem dann schlussendlich seine Verhandlungsunfähigkeit festgestellt wurde, verkündete die Richterin, dass das Verfahren von Edin S. – gegen den Willen der Staatsanwaltschaft – vom restlichen Prozess abgetrennt wird. Seine Einlassung fällt damit vorerst aus.

Der Prozess gegen die Rezeptfälscherbande um den Apotheker Klaus H. hatte am Montag begonnen. Den sechs Angeklagten wird banden- und gewerbsmäßiger Betrug und Urkundenfälschung in 125 Fällen vorgeworfen. Bei H. und seiner Frau Galya S. kommt noch der Vorwurf des versuchten schweren Raubs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung hinzu. H. und S. waren zum Prozessauftakt größtenteils geständig, haben aber in ihren Aussagen den Mitangeklagten Edin S. schwer belastet. Er sei der Initiator und die treibende Kraft hinter dem bandenmäßigen Betrug gewesen.

Der lief unter Mithilfe einer Reihe bisher unbekannter Täter ab. Edin S. habe die Rezepte nicht selbst gefälscht, sondern das von einem unbekannten Dritten machen lassen, den er nur den „Zettelmann“ nannte. Um wen es sich dabei handelte, wollen die anderen Angeklagten nicht gewusst haben. Gedruckt habe die Rezepte dann eine ebenfalls unbekannte Frau, die in der Berliner Charité arbeite. Daraufhin wurden die gefälschten Rezepte mit Hilfe zweier Apotheker mit Großhandelslizenz – die in anderen Verfahren angeklagt sind – zu Geld gemacht, wozu es mehrere Möglichkeiten gab. Oft haben Strohmänner die Rezepte in einer nicht eingeweihten, aber gutgläubigen Apotheke eingereicht und die Medikamente erhalten; nur gelegentlich scheiterte diese Masche.

H. verkaufte die Medikamente dann an die beiden beteiligten Apotheker zum Großhandelspreis und machte dabei eine sogenannte „Kickback-Zahlung“ von 30 Prozent aus. Das heißt, er ließ den Großhandelspreis überweisen, ging zum Bankschalter, hob 30 Prozent des eingegangenen Geldes ab und gab es dem Apotheker in bar. War Edin S. derjenige, der den Stein ins Rollen brachte, so war es einer der beiden eingeweihten Apotheker, „der das Ganze am Laufen gehalten hat“, so Klaus H. vor Gericht.

Später soll es zu internen Konflikten in der Bande gekommen sein: Edin S. habe Geld verlangt und versucht, Galya S. zu erpressen. Er werde zur Polizei gehen und auspacken, auf seinem Telefon habe er Beweise. Daraufhin habe Galya S. über Mittelsmänner zwei Tschetschenen engagiert, die Edin S. verprügeln, ihm die Beine brechen und das Telefon abnehmen sollten. Dazu kam es nicht mehr, da Edin S. sich bereits ins Ausland abgesetzt hatte. Am ersten Verhandlungstag hatte Galya S. auch diese Vorwürfe unter Tränen eingeräumt, ihren Lebensgefährten dabei aber entlastet. Klaus H. habe erst im Nachhinein von der geplanten Tat erfahren.

Klaus H. und Galya S. waren im Juli 2017 in Berlin verhaftet worden und sitzen seitdem wegen Flucht- und Verdunklungsgefahr in Untersuchungshaft. Der im November erhobenen Anklage gingen monatelange Untersuchungen der Polizei voraus, unter anderem wurden einige der Beschuldigten beschattet und Telefone abgehört. H. ist den Ermittlern zufolge ein „einschlägig vorbestrafter Apotheker“, der bereits 2010 von der Staatsanwaltschaft Neuruppin wegen Abrechnungsbetrugs angeklagt und später auch vom Landgericht Berlin verurteilt worden war.

Im April 2012 wurde er außerdem vor dem Amtsgericht Tiergarten wegen Betrugs in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Auf Kaution war er später auf freiem Fuß. Außerdem stritt er 2013 mit dem Großhändler Gehe, weil er Ansprüche aus Apotheken als Sicherheit parallel an andere Gläubiger abgetreten hatte. Der Apotheker, der auch als Großhändler und in der Automobilbranche tätig gewesen sein soll, hatte zeitweise vier Apotheken geführt.

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