Apothekenreform

Spahn: Privatpatienten dürfen Rx-Boni nicht kassieren

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Berlin -

In dem mit der Apothekenreform geplanten Rx-Boni-Verbot im Sozialrecht für GKV-Versicherte sieht Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) keinen Vorteil für Privatpatienten. Dies dürften einen möglichen Rx-Boni ohnehin nicht in die eigenen Tasche stecken, sagte Spahn in der Fragestunde im Bundestag. Privatpatienten erhielten nur ihre tatsächlich entstandenen Kosten erstattet. Außerdem begründetet Spahn, warum er seinen Apothekenreform nicht in Brüssel notifizieren will.

Apothekerin Sylvia Gabelmann von der Fraktion Die Linke fragte Spahn im Bundestag zur Gleichpreisigkeit: „Bei der von Ihnen vorgeschlagenen Überführung der entsprechenden Regelung in das SGB V ist die private Krankenversicherung explizit ausgeschlossen. Dadurch gerät die Gleichpreisigkeit zumindest in Gefahr.“

Der Bundesgesundheitsminister entgegnete: Es liege „in der Natur der Sache“, dass eine sozialrechtliche Regelung, die im Sozialgesetzbuch verankert werde, nur gesetzlich Versicherte betriffe. „Durch höchstrichterliche Entscheidung ist aber jüngst festgelegt worden – ich glaube, gestern oder vorgestern –, dass, wenn Privatversicherte von ihrer Apotheke einen Bonus erhalten, dieser bei der Erstattung durch die Privatversicherung abgezogen werden muss und nicht erstattet werden kann. Der Bonus muss ausdrücklich genannt und abgezogen werden, weil im Versicherungsvertrag mit dem privaten Versicherungsunternehmen festgelegt ist, dass nur die tatsächlich entstandenen Kosten zu erstatten sind. So ist indirekt auch dieser Bereich geregelt“, so Spahn.

Auch die ABDA hatte in ihrer Stellungnahmen zum überarbeiteten Spahn Reformplan auf dieses Problem hingewiesen und eine Lösung verlangt. Als „nicht ganz glücklich“ wertete kürzlich DAV-Chef Fritz Becker die geplanten Streichung Boni-Verbots im § 78 Arzneimittelgesetz (AMG). Man habe zwar Verständnis, dass Spahn damit auf das EU-Vetragsverletzungsverfahren reagieren wolle. Dadurch würden aber andererseits Rx-Boni-Ausnahmen für PKV-Versicherte geschaffen. „Da müssen wir noch eine Lösung finden“, so Becker. Eine Klarstellung ist aus Sicht von Spahn offenbar nicht erforderlich.

Ausführlich begründete Spahn in der Fragestunde seine Haltung zur Notwendigkeit der Notifizierung seines Apothekenpakets durch die EU-Kommission in Brüssel. FDP-Gesundheitspolitikerin Christine Aschenberg-Dugnus wollte von Spahn wissen, ob er zusichern könne, dass das Boni-Verbot mit dem europäischen Recht vereinbar sei: „Warum halten Sie eine Notifizierung durch die EU für überflüssig?“ Spahn antwortete, Ziel ist, die Gleichpreisigkeit verschreibungspflichtiger Arzneimittel zur Versorgung gesetzlich Versicherter in Deutschland durch eine sozialrechtliche Regelung sicherzustellen.

Spahn: „Sie soll, wie Sie schon gesagt haben, im SGB V verankert werden, wo die Krankenversicherung geregelt ist. Da ausdrücklich alles, was die Sozialgesetzgebung betrifft, Sache der Nationalstaaten ist und nicht der Europäischen Union, ist eine Notifizierung nicht vonnöten. Es geht hier um Sozialrecht.“ Es gebe allerdings einige Verfassungsrechtler, die sagen, dass das eben nicht der Fall sei, hakte Aschenberg-Dugnus nach. Auch die SPD sei offenbar der Meinung, dass das nicht der Fall sei: „Deswegen wäre es doch einfacher, eine Notifizierung durchzuführen, um auf der sicheren Seite zu sein.“

Das lehnt Spahn aber ab: Er erlebe nahezu täglich, dass die verschiedenen Verfassungsrechtler zu seinen Vorschlägen unterschiedliche Positionen verträten. „Für mich ist entscheidend und bindend die Position und Einschätzung der Fachleute bei uns im Ressort und auch in den anderen beteiligten Ressorts.“ Zum anderen finde er den Gedanken schon vom Ansatz her falsch. Wenn man über Notifizierung rede, rede man über den Binnenmarkt. Spahn: „Es geht aber nicht um eine Regelung für den Binnenmarkt. Wir regeln das im Sozialgesetzbuch. Wir schaffen keine Regelung für den Markt, sondern für gesetzlich Versicherte. Damit ist das eine sozialrechtliche Regelung.“ Jede „unnötige Notifizierung“ würde aus BMG-Sicht zudem einen Eindruck erwecken, der nicht richtig sei, „und damit möglicherweise zu einer rechtlichen Angreifbarkeit führen, die aus unserer Sicht auch nicht richtig wäre“. „Sozialrecht ist Mitgliedstaatsrecht, und das sollte es nach meiner festen Überzeugung an dieser Stelle auch bleiben“, so Spahn.

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