APOTHEKE ADHOC Umfrage

Sorge um die Versorgung

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Berlin -

Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zu Zyto-Verträgen haben die Kassen freie Bahn: Aktuell schreiben AOK, DAK/GWQ und die Knappschaft Exklusivverträge aus, weitere Kassen dürften folgen. Auch wenn die Kritik an den Verträgen wächst, gibt es in der Branche wenig Hoffnung, dass die Politik rechtzeitig reagiert.

Die meisten Teilnehmer einer Umfrage von APOTHEKE ADHOC glauben, dass sich die Politik nicht traut, die Ausschreibungen wieder zu verbieten: 43 Prozent gehen davon aus, dass sich die Versorgung in der Folge verschlechtern wird. Weitere 12 Prozent sehen komplett schwarz: die Versorgung wird zusammenbrechen, befürchten sie.

Gut ein Viertel der Teilnehmer rechnet damit, dass sich der Markt nachhaltig verändern wird: 26 Prozent erwarten, dass die Ausschreibungen bleiben und Herstellbetriebe den Markt übernehmen werden. Eine Minderheit von 4 Prozent halten die Kritik an den Verträgen für „viel Lärm um nichts“, diese würden sich einspielen.

Dass die Politik tatsächlich noch einlenkt und Ausschreibungen im Bereich der Versorgung mit parenteralen Sterilrezepturen wieder verbieten wird, glauben immerhin 14 Prozent der Teilnehmer. An der Umfrage nahmen am 18. und 19. Juli insgesamt 199 Leserinnen und Leser von APOTHEKE ADHOC teil.

Zumindest in der jüngeren Vergangenheit gab es auch aus der Politik kritische Töne gegenüber den Zyto-Verträgen: Die Gesundheitsministerkonferenz auf Länderebene will die Ausschreibungen verbieten. Sie fordern die Bundesregierung auf, mögliche Risiken zu prüfen und andere Einsparmaßnahmen ins Auge zu fassen.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) erklärte auf Nachfrage gegenüber APOTHEKE ADHOC: „Das BMG setzt sich nachdrücklich für eine wohnortnahe Versorgung, faire Wettbewerbsbedingungen und die Stärkung mittelständischer Strukturen in der Zytostatikaversorgung aufbauend auf der derzeitigen Sicherstellung durch Zytostatika herstellende öffentliche Apotheken, die sich gegebenenfalls Herstellbetriebe und Krankenhausapotheken bedienen, ein.“ Ausschreibungen seien ein Anreiz für die Vertragsparteien zur wirtschaftlichen Versorgung.“ Doch dann folgt ein überraschender Satz: „Nach Begründung zum Gesetzentwurf bleibt das Recht der Versicherten zur freien Wahl der Apotheke erhalten.“

Diese Aussage steht in klarem Widerspruch zum Urteil des BSG. Das Argument der Kasseler Richter: Weil die Apotheken die Zyto-Rezepturen zur unmittelbaren Anwendung direkt an die Arztpraxis schicken, hätten die Patienten ohnehin kein Recht auf freie Apothekenwahl. Der Versicherte suche auch ohne Ausschreibung nie selbst eine Apotheke seiner Wahl auf. Für das BSG war damit klar, dass die Kasse ihre Verträge damit auch mit Retaxationen durchsetzen darf.

Aus dem Ministerium klingt das jetzt so: „Das BMG ist mit den Beteiligten im Kontakt, um die Sicherstellung der Versorgung der Patientinnen und Patienten mit parenteralen Zubereitungen durch Exklusivverträge sowie den Willen des Gesetzgebers nach freier Wahl der Apotheke durch den Versicherten im Hinblick auf das BSG-Urteil zu überprüfen.“

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