Herstellungspauschale

Zyto-Apotheker wollen 43 Prozent mehr

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Berlin -

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will die Abrechnung von Sterilrezepturen neu regeln. Mit einer Bewertung des Referentenentwurfs zum Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) tun sich der DAV und VZA noch schwer. Die Gruppe ARGE PaReZu (Arbeitsgemeinschaft parenterale Zubereitungen) kommt nach einer Umfrage unter den 21 teilnehmenden Apotheken zu dem Schluss, dass die vorgesehene neue Pauschale für viele nicht kostendeckend wäre.

Nach den Plänen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) soll für die Zubereitung von Sterilrezepturen künftig ein fester Arbeitspreis von 110 Euro abgerechnet werden können. Allerdings sollen die Kassen anstelle des Listenpreises abzüglich Abschlag künftig nur noch den tatsächlichen Einkaufspreis bezahlen. Geplant sind in diesem Zusammenhang einheitliche regionale Rabattverträge für alle Kassen. Unter dem Strich sollen die Kassen im Bereich der Sterilherstellung 180 Millionen Euro sparen. Außerdem sind nach den Plänen des BMG mehr unangemeldete Kontrollen bei Zyto-Apotheken geplant.

Die ARGE PaReZu begrüßt prinzipiell das Vorhaben, mehr Sicherheit in die Arzneimittelversorgung zu bringen, der Referentenentwurf verfehle dieses Ziel jedoch deutlich. Sprecher der Gruppe aus 21 bayerischen Zyto-Apothekern sind Dr. Franz Stadler (Sempt-Apotheke, Erding) und Dr. Thomas Wellenhofer (Bahnhof-Apotheke, Freilassing).

Aus ihrer Sicht ist die vorgesehene Herstellungspauschale von 110 Euro je Zubereitung zu niedrig. Die Apotheker haben eine eigene Analyse „unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und für eine sichere Versorgung notwendiger Gesichtspunkte“ durchgeführt. Sie kommen auf einen Mindestpreis von 157 Euro je zubereiteten Infusionsbeutel. Denn von den 21 teilnehmenden Apotheken hätten nach den Vorgaben des GSAV nur zwölf kostendeckend arbeiten können. Die übrigen neuen Apotheken müssten demnach aufgeben. Damit ließe sich eine flächendeckende Versorgung aber nicht erreichen. Der Verbund sieht zudem eine Indexierung dieses Betrages für künftige Anpassungen als zwingend notwendig an.

Der zweite Kritikpunkt der ARGE PaReZu: „Die Ermittlung des tatsächlich vereinbarten Einkaufspreises für die Wirkstoffe ist nicht klar geregelt.“ Es seien sowohl Verhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) vorgesehen als auch auf Landesebene sowie Rabattverträge zwischen Kassen und Herstellern. Die Gruppe würde sich die Vereinbarung eines einheitlichen Basispreis zwischen GKV-Spitzenverband und DAV wünschen, als Ausgangspreis für weitere Rabattverhandlungen zwischen Herstellern und Kassen. Herstellbetriebe und Krankenhausapotheken müssten zudem den gleichen Bedingungen unterworfen werden.

Der ARGE PaReZu fehlt zudem eine klare und zwingend notwendige Aufschlagsregelung für diesen Basispreis. „Die reine Erstattung des Einkaufspreises eingesetzter Präparate ist mit den wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Übernahme von Risiken nicht vereinbar“, so das Argument. Der betriebswirtschaftlich notwendigen Minimalaufschlag liege für Präparate im Sterilbereich bei 4,2 Prozent. Die Risiken im Zusammenhang mit Lagerung und Verarbeitung der Produkte könnten damit nicht abgefedert werden. Gerade teure Rezepturen würden bei einer aufschlagsfreien Vereinbarung zu einem Hochrisikogeschäft und damit untragbar.

Sollte hier kein höherer Aufschlag durchgesetzt werden, wäre aus Sicht der ARGE PaReZu eine komplette Übernahme des unternehmerischen Risikos durch die Krankenkassen in Form eines Kommissionsmodelles als Alternative denkbar. Zu den grundsätzlichen Forderungen der Zyto-Apotheker zählt ferner, dass alle Transportwege offenzulegen sind und der Zwischenhandel mit zubereiteten Infusionen einzudämmen ist. „Nur Apotheken, die über ein Reinraumlabor verfügen, sollen parenterale Zubereitungen abrechnen dürfen“, so die Maximalforderung.

Die Grundidee, die Vergütung der parenteralen Zubereitungen gesetzlich zu regeln, findet der Verbund begrüßenswert. Der Gesetzgeber müsse in Bezug auf Preisfindung, prozentuale Aufschläge und Dynamisierung jedoch nachbessern. „Dies muss der Erhalt der flächendeckenden Versorgung wert sein.“ Und dafür sind aus Sicht der Zyto-Apotheker kleinere Einheiten besser geeignet und nachhaltiger als Oligo- oder gar Monopole. Die Bevorzugung von Herstellbetrieben oder Krankenhausapotheken diene nicht dem Ziel von mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung.

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