Dosierungsangaben

Beratung: Kassen loben Apotheken

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Berlin -

Von den Kassen können die Apotheken normalerweise kein gutes Wort erwarten. Ob Positionspapier oder Gesetzkommentierung: Der GKV-Spitzenverband lässt keine Gelegenheit aus, gegen die aus seiner Sicht verkrusteten Strukturen zu poltern. Jetzt kommen einmal überraschend positive Töne.

Im Zusammenhang mit der geplanten Einführung von Dosierungsangaben auf jedem Rezept weist der Kassenverband auf die Bedeutung der Beratung in der Apotheke hin: Ein Gespräch darüber, wann, wie und in welcher Menge ein Arzneimittel einzunehmen sei, sei ein „sinnvoller und unbedingt notwendiger Teil der Beratung der Apotheke“. Dies gelte auch dann, wenn Informationen wiederholt würden, die dem Patienten bereits durch den Arzt gegebenen wurden. „Mitunter können Patienten nicht alle Inhalte der durch den Arzt erfolgten Beratung zu Erkrankung und deren Behandlung korrekt und vollständig erinnern.“

Obligatorische Dosierungsangaben auf dem Rezept begrüßen die Kassen, denn für eine adäquate Beratung müsse die Dosierung aus sicherer Quelle bekannt sein. Außerdem ließen sich endlich die Felder auf der Umverpackung nutzen, die im Arzneimittelgesetz (AMG) für die Übertragung der Dosierung vorgeschrieben sind: „Diese Forderung entfaltet nur dann Sinn, wenn die Apotheke dieses Feld auch mit der jeweils korrekten Dosierungsangabe befüllen kann.“

Auch für den Medikationsplan finden die Kassen lobende Worte: Unstrittig sei eine aktuelle Auflistung aller Medikamente eine „übersichtliche Information des Patienten zur Einnahme seiner Gesamtmedikation“. Dennoch könnte für die Beratung in der Apotheke erwogen werden, auch in diesen Fällen die Dosierung auf dem Rezept anzugeben: „Es ist nicht gewährleistet, dass der Patient seinen aktuellen Medikationsplan mitführt.“

Schriftliche Einnahmehinweise des Arztes seien eher in Fällen sinnvoll, in denen komplexe Dosierungen für eine korrekte Einnahme erforderlich seien. „Diese lassen sich auf den auf der Umverpackung vorgesehenen Stellen nicht sinnvoll aufbringen und auch die Darstellung auf dem bundeseinheitlichen Medikationsplan zeigt hier noch Schwächen.“ Da jedoch jedes zusätzliche Blatt die Komplexität sowie die Gefahr des Verlustes erhöhe, erscheine im Regelfall eine untrennbare Verbindung zwischen Arzneimittel und Dosierung oder eine übersichtliche Darstellung auf einem Medikationsplan vorteilhafter.

Der GKV-Spitzenverband weist darauf hin, dass aktuell pro Rezept durchschnittlich 1,7 Zeilen genutzt würden und damit der vorhandene Platz nicht ausgereizt werde. Sofern wegen des zusätzlichen Platzbedarfs für die Dosierungsangaben künftig keine drei Verordnungen pro Formular mehr möglich seien, müssten zwar mehr Verordnungsblätter eingesetzt werden; Mehrkosten seien aber wegen der Einführung des E-Rezepts langfristig nicht zu erwarten.

Auch der angegebene Erfüllungsaufwand für die Ärzte wird aus Sicht der Kassen deutlich überschätzt: „Die Festlegung der Dosierung erfolgt bereits heute im Rahmen des Gesprächs mit den Patientinnen und Patienten. Der Prozess des zusätzlichen Aufbringens auf der Verordnung wird angesichts der IT-basierten Erstellung der Verordnungen keine merklichen Zeitaufwände mit sich bringen.“

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