Tarifverhandlungen

Adexa: Nachtdienst unter Mindestlohn

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Berlin -

Geht es nach Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), werden die Mindestlöhne ab 2019 angehoben. Davon sollen auch die Berufsgruppen in den Apotheken und deren Nachtdienste profitieren. Das fordert die Apothekengewerkschaft Adexa. Denn bislang erhielten sie niedrigere Vergütungen als den Mindestlohn. Die Gewerkschaft will dieses Anliegen auf die Tagesordnung der nächsten Tarifverhandlungen setzen.

Beschäftigte sollen ab dem kommenden Jahr mindestens 9,19 statt wie derzeit 8,84 Euro brutto pro Stunde erhalten. Ab 2020 soll die Untergrenze noch einmal auf 9,35 Euro pro Stunde steigen. Darauf hat sich die Mindestlohnkommission verständigt, die aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern besteht. Davon ausgenommen sind Auszubildende, Pflichtpraktikanten oder Personen in Praktika unter drei Monaten, aber auch Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach einer Aufnahme einer neuen Beschäftigung. Es sei davon auszugehen, dass sich Minister Heil die Vorschläge zu eigen mache, so die Adexa.

„Das Thema hat auch für angestellte Approbierte, Apothekerassistenten und Pharmazie-Ingenieure Relevanz“, sagt Tanja Kratt, Leiterin der Tarifkommission. Für die zehn Stunden zwischen zwischen 22 und 8 Uhr erhielten sie bislang entweder 5,5 Stunden Freizeit oder 85 Euro Vergütung. Der Gehaltsbestandteil entspreche 8,5 Euro pro Stunde und liege damit unter dem derzeit gültigen Mindestlohn. „Bei den aktuellen Tarifverhandlungen fordern wir von den Arbeitgebern, hier nachzubessern“, so Kratt. „Diese Vergütung ist absolut nicht mehr zeitgemäß, insbesondere vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels.“

Auch Boten, Reinigungskräfte und Büromitarbeiter in den Apotheken sollten darauf achten, nicht unter dem gesetzlichen Mindestlohn zu arbeiten, warnt die Adexa. Das Mindestlohngesetz schreibe zudem vor, dass für Einkommen von weniger als 2000 Euro brutto, Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeiten grundsätzlich zu dokumentieren seien. „Dies betrifft insbesondere die Berufsgruppe der PKA.“

Ende Mai liefen die bisherigen Vereinbarungen mit den Arbeitgebern fristgerecht aus. „Die Arbeitgeber sollen ein gutes Zeichen an ihr tolles Personal setzen“, forderte Gewerkschaftschef Andreas May im Vorfeld der Verhandlungen mit dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheker (ADA). Auch damit könne man sich dem Fachkräftemangel entziehen. „Fleißige Arbeitnehmer sollen mit dem Gehalt honoriert werden.“ Die Inhaber sollten bedenken, dass viele Angestellte bei ihrer Arbeit mehr gäben, als im Vertrag steht.

Nach den Verhandlungen im letzten Jahr stieg das tarifliche Einstiegsgehalt für PTA von 1968 Euro auf 2017 Euro. Ab dem 15. Berufsjahr nahm die PTA-Tarifbezahlung von 2549 Euro auf 2612 Euro zu. Doch das Zeichen könne größer sein, fand May. „Wir haben uns 2017 wegen der Forderung nach einem Rx-Versandverbot lange zurückgehalten.“ Die Arbeitgeber hätten mit diesen Unsicherheiten gespielt. Doch die Angestellten dürften unter einem Rx-Versandverbot nicht leiden. Wie viel Prozent Lohnerhöhung in dieser Runde gefordert wird, wollte er nicht verraten. Wann die Verhandlungen beginnen, steht noch nicht fest.

In Sachsen haben die derzeitigen Tarifverträge seit mehr als 20 Jahren keine Gültigkeit. Seit 2017 gibt es laut Adexa wieder Gespräche zwischen der Adexa-Tarifkommission und Vorstandsmitgliedern des Sächsischen Apothekerverbandes (SAV) zur Aufnahme von Verhandlungen noch in diesem Jahr. Im Kammerbezirk Nordrhein erhalten die Mitarbeiter seit Jahresbeginn durchschnittlich 3 Prozent mehr Gehalt als 2017. Adexa und die Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter (TGL) Nordrhein hatten sich Ende letzten Jahres auf einen neuen Tarifvertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten geeinigt.

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