ABDA-Mitgliederversammlung

11. Dezember: Spahn kommt mit „Konzept“

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Berlin -

Mit einem „Konzept“ zur Entwicklung des Apothekenmarktes kommt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zur ABDA-Mitgliederversammlung am 11. Dezember. Spahns Plan B soll vorab nicht veröffentlicht werden, heißt es aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG). Ein Rechtsgutachten des früheren Verfassungsrichters Professor Dr. Udo di Fabio zum Rx-Versandverbot ist im Ministerium bekannt. Das habe keinen Einfluss auf die Pläne des Bundesgesundheitsministers, sagte ein Sprecher.

Spahn werde weder sogenannte „Eckpunkte“ für einen Gesetzentwurf zum Apothekenmarkt noch einen Referentenentwurf vorstellen, so der BMG-Sprecher. Allerdings werde er an seinen Zeitplänen für gesetzliche Regelungen festhalten. Spahn hatte beim Apothekertag in München angekündigt, bereits im Frühjahr/Sommer 2019 im Bundestag die Verabschiedung eines Gesetzes anzustreben. Dazu müsste Spahn nach der ABDA-Mitgliederversammlung rasch einen Gesetzentwurf vorlegen und im Kabinett verabschieden lassen. Viel Zeit zur Diskussion bleibt demnach nicht.

Di Fabio hatte sich bereits als Gastredner beim Pharmacon in Meran im Mai mit dem Rx-Versandverbot befasst. Apotheken dienten dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Daher könne der Gesetzgeber rechtlichen Schutz bieten.

Dass das Gutachten im Auftrag der ABDA erstellt wurde, bestätigte die Standesorganisation nicht direkt: „Aufgrund mehrerer Anfragen zu vermuteten Gutachtenaufträgen der ABDA zu dem Thema des Verbots des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln teilen wir mit, dass die ABDA unterschiedliche Gutachten in Auftrag gegeben hat. Über deren Ergebnisse werden wir zunächst intern der Mitgliederversammlung der ABDA am 11. Dezember berichten. Wir bitten um Verständnis darum, dass wir der ABDA-internen Vorstellung der Gutachten und deren Diskussion nicht vorgreifen wollen, weil dies nicht im Interesse des Berufsstandes sein kann.“

Offenbar erwartet man im BMG, dass die ABDA-Mitgliederversammlung am 11. Dezember eine Entscheidung zu Spahns Plan B fällt. Eine Abstimmung könnte allerdings knapp ausfallen, da sich zwischenzeitlich einige Kammern mit Resolutionen gegen die Aufgabe des Rx-Versandverbotes gestellt haben und die Herstellung von Gleichpreisigkeit fordern. Daher ist derzeit unklar, ob es bereits am 11. Dezember nach Spahns Vorstellung eine Entscheidung geben wird.

Allerdings muss und will man sich im BMG sowieso nicht vom Votum der ABDA-Mitgliederversammlung abhängig machen: Bei der Vorstellung der AMG-Novelle vor zwei Wochen hieß es im BMG auf eine entsprechende Frage, man werde mit dem Maßnahmenbündel nicht warten. „bis alle einverstanden sind“.

In die ABDA-Mitgliederversammlung schicken 17 Kammern und Verbände 936 Stimmen nach Berlin. Wie im Bundesrat sind die Stimmenzahlen nach der Größe der Kammer- und Verbandsgebiete gewichtet. Insgesamt verfügen die Kammern mit 613 Stimmen über zwei Drittel der Stimmen. Der Ausgang der Abstimmung hängt entscheidend von ihrem Votum ab.

Offen bleibt bis zur ABDA-Mitgliederversammlung, ob es Spahn gelingt, die Forderung nach Gleichpreisigkeit zumindest annähernd zu erfüllen. Zuletzt hatte auch eine der treuesten Anhängerinnen des Rx-Versandverbotes in der CDU, die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion Karin Maag (CDU), eine Alternative zum Rx-Versandverbot ins Gespräch gebracht: „Wir brauchen eine Lösung, die dem Zustand vor dem EuGH-Urteil entspricht, das könnte beispielsweise auch über eine Vertragslösung zwischen Kassen und den EU-Versendern geschehen.“ Dazu gehörten auch „weitergehende Reformen in der Apothekervergütung“.

Die Union habe sich erfolgreich für ein Rx-Versandverbot im Koalitionsvertrag eingesetzt, antwortete Maag auf den Brief eines Apothekers. An diesem Ziel oder einer „wirkungsgleichen Regelung“ zum Schutz der Apotheken arbeite man weiter. Bei allen geplanten Maßnahmen werde „weiterhin wegweisend“ sein, dass die Apotheken vor Ort ein „unverzichtbarer Baustein“ einer verlässlichen Versorgung seien. Die Union könne und wolle das durch der EuGH-Urteil entstandene Ungleichgewicht nicht hinnehmen: Diese Ungleichbehandlung müsse „dringend behoben werden“, so Maag.

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