Rufnummernmissbrauch

Telefonterror in Notdienstapotheken

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Berlin -

Nächtlicher Apotheker-Albtraum: Ein Unbekannter terrorisiert derzeit Apotheker im Notdienst: Immer wieder ruft der Inhaber der Telefonnummer 0151-4790 9724 an – und legt auf. Die Bundesnetzagentur rät zur Online-Beschwerde.

Der Unbekannte blockiert die Telefonleitungen. Patienten, die ein dringendes Anliegen haben, bekommen keinen Anschluss. Wer den Spieß umdreht und bei dem Unbekannten anruft, landet auf der Mailbox. Erster Ansprechpartner bei Telefonterror ist die Bundesnetzagentur. „Bei belästigenden Anrufen beziehungsweise Anrufversuchen ist es für uns zunächst wichtig, die genauen Umstände der Anrufe zu erfahren, wie zum Beispiel Datum, Uhrzeit und Häufigkeit der Anrufe. Diese Informationen werden mit dem Online-Beschwerdeformular zu Telefonbelästigungen abgefragt“, sagt eine Sprecherin.

Im konkreten Fall rät sie den betroffenen Apothekern, die genauen Umstände der Anrufversuche gegenüber der Bundesnetzagentur zu schildern, damit der Sachverhalt im Hinblick auf eine mögliche rechtswidrige Nutzung weiter aufgeklärt werden kann. Die Sprecherin: „Eine geschäftliche Handlung, durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wird, ist unzulässig. Im Fall der rechtswidrigen Nutzung einer Rufnummer kann die Bundesnetzagentur geeignete Maßnahmen ergreifen, wie beispielsweise die Anordnung zur Abschaltung einer Rufnummer.“

Die belästigten Apotheker sind – auch wenn das kein Trost ist – mit ihrem Problem nicht allein. Im Jahr 2016 gingen bei der Bundesnetzagentur in Bonn 78.209 schriftliche Beschwerden und Anfragen zum Thema ein. Zudem gab es 22.338 telefonische Anfragen und Beschwerden zu Rufnummernmissbrauch und unerlaubter Telefonwerbung. Im Vergleich zum Jahr davor blieb das Beschwerdeaufkommen konstant auf hohem Niveau – 2015 zählte die Bundesnetzagentur 77.772 Beschwerden.

Insgesamt nimmt die Zahl der Beschwerden zu, 2014 wandten sich 65.127 Menschen online an die Bundesnetzagentur und 20.327 riefen wegen Ärger mit Belästigungen oder unerlaubter Telefonwerbung an.

Wer von Unbekannten terrorisiert wird, kann eine Fangschaltung installieren lassen, um den Verursacher der Anrufe zu erfahren und zivilrechtlich gegen ihn vorzugehen. Eine Fangschaltung ist kostenpflichtig und muss beim eigenen Telefonbieter beantragt werden.

„Hinsichtlich des Abstellens der belästigenden Anrufe gibt es folgende technische Lösungsmöglichkeiten: Einige Netzbetreiber bieten ihren Kunden die Möglichkeit, ganze Rufnummerngruppen oder auch nur einzelne Rufnummern zu sperren. Die Betroffenen sollen sich insofern bei ihrem Telefonanbieter erkundigen. Oftmals lässt sich die betreffende Rufnummer auch im Telefon, der Telefonanlage oder im Router sperren. Weitere Auskünfte hierzu kann der Fachhandel oder der Hersteller geben“, sagt die Sprecherin der Bundesnetzagentur.

Die Bundesnetzagentur geht allen verwertbaren Hinweisen nach. „Die Dauer der Ermittlungsarbeit variiert je nach Qualität der Beschwerden, Beschwerdeaufkommen, Gefahrenpotential, Beweislage und Täterverhalten.“ Ergriffene Maßnahmen werden auf der Internetseite www.bundesnetzagentur.de in einer Maßnahmenliste veröffentlicht. Hier findet sich zum Beispiel eine Liste der abgeschalteten Rufnummern. Der Kampf gegen unerwünschte Anrufe ist mühsam – im Jahr 2017 wurden bislang rund 30 Telefonnummern abgeschaltet.

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