Österreich

Apotheken wollen Cannabis abgeben

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Berlin -

Seit rund einem Jahr können Patienten in Deutschland Cannabisblüten auf Rezept bekommen. In Österreich nähert man sich dem Thema eher zögerlich. Bei seiner Sitzung konnte sich der Gesundheitsausschuss des Nationalrates lediglich darauf einigen, die Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein mit der Prüfung einer Zulassung zu beauftragen. Unterstützt werden die Befürworter von der Österreichischen Apothekerkammer.

Konkret soll die österreichische Gesundheitsministerin den therapeutischen Einsatz von Medizinalhanf prüfen und bis Ende 2018 einen Bericht über zukünftige medizinische, rechtliche, organisatorische und ökonomische Rahmenbedingungen zum Einsatz von cannabishaltigen Arzneimitteln vorlegen, heißt es im Ausschussbericht. Dabei sollen auch die Ergebnisse des bereits durchgeführten Stellungnahmeverfahrens sowie die Erfahrungen in Deutschland berücksichtigt werden. Zudem wünschen die Abgeordneten, dass einschlägige Akteure, wie etwa die Österreichische Apothekerkammer, eingebunden werden.

Diese begrüßte den Beschluss des Gesundheitsausschusses und sprach sich ausdrücklich für eine Liberalisierung von Cannabis zu medizinischen Zwecken aus. „Es gibt in Österreich rund 1,8 Millionen Schmerzpatienten. Der Einsatz von Cannabis in der Schmerztherapie bedeutet für viele dieser Menschen einen enormen Gewinn an Lebensqualität“, teilte deren Präsidentin Dr. Ulrike Mursch-Edlmayr mit. Zum Wohle der betroffenen Patienten müssten allerdings einige wesentliche Aspekte berücksichtigt werden, so Mursch-Edlmayr weiter. Unter anderem forderte sie, dass die Abgabe von Cannabis auf Rezept ausschließlich in Apotheken erfolgt. Nur so könnten Qualität und Arzneimittelsicherheit gewährleistet werden.

Darüber hinaus seien noch einige Punkte, wie etwa Verordnungsmodalitäten, Rohstoffbezugsmöglichkeiten und Applikationsformen, zu klären. Nicht zuletzt gehe es um die Frage, welche Cannabisprodukte überhaupt verkehrsfähig werden sollen. „Die Apothekerkammer bietet ihre Expertise an und wird sich entsprechend einbringen“, sagte Mursch-Edlmayr.

Basis für die Entschließung des Gesundheitsausschusses bildete der von der Liste Pilz eingebrachte Antrag. Ein rasches Gesetz wäre ihr zwar lieber gewesen als die Anforderung eines Berichts, wird Pilz-Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber in einer Parlamentsmitteilung zitiert. Sie hoffe aber, dass dieser nur ein Zwischenschritt zu anschließenden gesetzlichen Änderungen ist.

Der FPÖ-Abgeordnete Gerhard Kaniak betonte allerdings, dass die im Stellungnahmeverfahren eingereichten Gutachten ein differenziertes Bild zeigen. So sei zwar mehrfach darauf hingewiesen worden, dass es durchaus Indikationen gibt, in der die Anwendung von medizinischem Hanf sinnvoll wäre. Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger habe demgegenüber die Kostenfrage aufgeworfen und auf erstattungsfähige Therapiealternativen aufmerksam gemacht, die billiger sind.

Offen seien auch weitere Fragen, wie die Herstellung und das Inverkehrbringen von Präparaten. Zudem gelte es zu beachten, dass Cannabis verschiedene Inhaltsstoffe habe. Man werde nicht zuletzt am Beispiel Deutschland sehen, ob sich die Sache bewähre, wird Kaniak zitiert. In Österreich findet Cannabis therapeutisch in Form von Reinsubstanzen oder synthetischen Derivaten Verwendung. Die Blüten sind zu medizinischen Zwecken noch nicht freigegeben.

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