Digitale-Versorgung-Gesetz

App auf Rezept ab Januar 2020

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Berlin -

Das Bundeskabinett hat dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zugestimmt. Damit können Ärzte ab Januar 2020 erstmals Gesundheits-Apps per Rezept verordnen. Das Gesetz regelt zudem das Angebot von Online-Sprechstunden und den Anschluss der Apotheken an die Telematik-Infrastruktur (TI) der Gematik. Die elektronische Patientenakte (ePA) und der elektronische Medikationsplan sollen bis zum Herbst in einem eigenen Datenschutzgesetz geregelt. Die ePA soll aber wie geplant ab Januar 2021 starten.

Spahn wertet das DVG als „Paradigmenwechsel“ im Gesundheitssystem: „Wir nutzen digitale Angebote, um die Versorgung der Patienten besser zu machen und die Arbeit der Ärztinnen und Ärzte einfacher. Patienten sollen sich darauf verlassen können, dass digitale Anwendungen und sinnvolle Apps schnell und sicher in die Versorgung kommen. Daher gibt es für die Patienten ab 2020 gesunde Apps auf Rezept. Außerdem sollen künftig auch Apotheken und Krankenhäuser an die TI angeschlossen werden. Hebammen, Physiotherapeuten und die Pflege bekommen die Möglichkeit dazu. Ich bin überzeugt: Digitale Versorgung ist patientenfreundlich.“

Das DVG enthält folgende Schwerpunkte: Ärzte können künftig digitale Anwendungen verschreiben, etwa Tagebücher für Diabetiker oder Apps für Menschen mit Bluthochdruck. Damit Patienten die Apps schnell nutzen können, wird für die Hersteller ein zügiger Zulassungsweg geschaffen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) prüft in einer ersten Stufe Sicherheit, Funktion, Qualität, Datenschutz und Datensicherheit der Produkte. Sie werden dann ein Jahr lang von der Krankenkasse erstattet. In dieser Zeit muss der Hersteller nachweisen, dass die App die Versorgung verbessert.

Apotheken müssen sich bis Ende September 2020 und Krankenhäuser bis Januar 2021 an die TI anschließen. Ursprünglich war für Apotheken eine Frist bis Ende März 2020 vorgesehen. Diese wurde verlängert. Für Apotheken, die den neuen Termin nicht erreichen, sind bislang keine Sanktionen vorgesehen. Spahn erhöht jedoch den Druck auf die Ärzte, die sich weiterhin nicht anschließen. Für diese wird der Honorarabzug von bislang 1 Prozent ab dem 1. März 2020 auf 2,5 Prozent erhöht. Hebammen und Physiotherapeuten sowie Pflegeeinrichtungen können sich freiwillig an die TI anschließen. Die Kosten hierfür werden erstattet.

Damit Patienten Ärzte, die Online-Sprechstunden anbieten, leichter finden, dürfen diese künftig auf ihrer Internetseite über solche Angebote informieren. Die Aufklärung für eine Videosprechstunde kann jetzt auch im Rahmen der Videosprechstunde selbst erfolgen.

Die Zettelwirtschaft im Gesundheitswesen soll abgelöst werden durch digitale Lösungen. Bislang erhalten Ärzte für ein versendetes Fax mehr Geld als für das Versenden eines elektronischen Arztbriefs. Die Selbstverwaltung wird mit dem DVG beauftragt, das zu ändern. Außerdem haben Ärzte künftig mehr Möglichkeiten, sich auf elektronischem Weg mit Kollegen auszutauschen. Wer einer Krankenkasse freiwillig beitreten möchte, kann das auch auf elektronischem Wege tun. Außerdem können künftig auch Heil- und Hilfsmittel auf elektronischem Weg verordnet werden.

Damit Patienten möglichst schnell von innovativen Versorgungsansätzen profitieren können, wird der Innovationsfonds um fünf Jahre mit 200 Millionen Euro jährlich verlängert. Der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Das Gesetz soll im Januar 2020 in Kraft treten.

Nicht enthalten im DVG ist die ePA und der eMadikationsplan, obwohl ursprünglich vorgesehen. Hier gibt es noch datenschutzrechtliche Probleme. Diese sollen bis zum Herbst dieses Jahres in einem eigenen Datenschutzgesetz geregelt werden, kündigte Spahn an. Dadurch werde sich der gesetzte Termin für den Start der ePA im Januar 2021 aber nicht verzögern. Wann der eMedikationsplan in die ePA integriert wird, steht noch nicht fest.

„Ich bin froh, dass es mit dem DVG nun endlich mit Schub weitergeht“, sagte Dirk Heidenblut, SPD-Berichterstatter für die Digitalisierung des Gesundheitswesens, E-Health und Telemedizin. „Richtig ist aber, zur elektronischen Patientenakte muss endlich eine brauchbare und datenschutzkonforme Regelung her. Mit dem bisherigen Kuddelmuddel muss Schluss sein. Das gilt für neue wie für bestehende Vorgaben.“ Hier hätten sich BMG und Gematik bisher nicht ausreichend eingesetzt.

„Ich bin dem Justizministerium sehr dankbar, dass nun gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium an einer rechtlich sauberen Lösung gearbeitet wird. Nun wird der Paragraf zur elektronischen Patientenakte herausgelöst und ein eigenes Gesetz gemacht.“

Datenhoheit und Datenschutz gehören laut Heidenblut zusammen. „Das sind zwei Seiten der gleichen Medaille. Erfolg und Misserfolg der elektronischen Patientenakte hängen von der Akzeptanz der Patientinnen und Patienten ab. Diese müssen die Hoheit über ihre Daten haben. Der Konsens darf nicht relativiert werden, das gefährdet wissentlich und absichtlich das gesamte Projekt.“

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