Apothekenhonorar

2hm-Gutachten im Wirtschaftsausschuss

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Berlin -

Anfang November 2017 sickerten erste Details aus dem vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) beauftragten Gutachten zum Apothekenhonorar durch. Kurz vor Weihnachten 2017 veröffentlichte dann das BMWi zum Entsetzen der ABDA das 2hm-Zahlenwerk. Seitdem verstauben die 256 Seiten in den Schubladen des BMWi und auch des Bundesgesundheitsministeriums. Auf Drängen der Grünen könnte sich nun immerhin der Wirtschaftsausschuss des Bundestages damit befassen – nach fast genau einem Jahr am 12. Dezember.

Nach Angaben des Büros des Ausschussvorsitzenden Klaus Ernst (Die Linke) soll sich der Wirtschaftsausschuss am 12. Dezember im Rahmen seiner turnusmäßigen Sitzung damit befassen – wenn nichts dazwischen kommt. Der Termin ist noch nicht final festgelegt. Zur Beratung eingeladen würden dann voraussichtlich die 2hm-Gutachter, so das Büro.

Der voraussichtliche Ausschuss-Termin geht zurück auf die Initiative der Grünen: Am 12.12.2018 werde im Ausschuss für Wirtschaft und Energie das Gutachten zur „Ermittlung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes von Änderungen der in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) geregelten Preise“ behandelt, heißt es dort. Die Grünen wollen die Verfasser des Gutachtens hierfür eingeladen. Auch Gesundheitsminister Spahn können sich die Grünen als Gast vorstellen. Das wurde in der Obleute-Runde des Wirtschaftsausschusses so besprochen. Die anderen Fraktionen interpretieren die Absprache nicht so konkret. Im Ausschussbüro geht man nicht davon aus, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eingeladen wird.

Vor der Runde der Obleute des Wirtschaftsausschusses hatten die Grünen eine Abfuhr vom Gesundheitsausschuss erfahren: Wenige Stunden zuvor hatte sich in der Obleute-Runde des Ausschusses für Gesundheit dagegen keine Mehrheit dafür gefunden, das Gutachten im Gesundheitsausschuss auf die Tagesordnung zu setzen. Kordula Schulz-Asche, Gesundheitspolitikerin der Grünen, kommentiert das so: „Es ist schon reichlich absurd, dass das Gutachten zu Apotheken und Arzneimittelversorgung im Gesundheitsausschuss nicht behandelt werden soll. Es wird absurder dadurch, dass wir nun im Dezember in den benachbarten Wirtschaftsausschuss wandern, um dort dann doch darüber zu sprechen“, so die Politikerin weiter.

Natürlich sei das Gutachten vom Wirtschaftsministerium in Auftrag gegeben, jedoch hätten Apotheker seit dem EuGH-Urteil zum Arzneimittelversandhandel besonders gerne und auch zu Recht ihre Bedeutung als Heilberufler in der Gesundheitsversorgung herausgestellt. „Genau wie bei der ärztlichen und pflegerischen Versorgung brauchen wir auch ein flächendeckendes Apothekennetz. Und natürlich müssen auch wir Gesundheitspolitikerinnen und -politiker uns mit dieser Aufgabe beschäftigen“, so Schulz-Asche.

Die Blockadehaltung der Union gegenüber echten Reformen und das starre Festhalten am Versandhandelsverbot habe indes dazu geführt, dass seit dem EuGH-Urteil im Oktober 2016 fast zwei Jahre gesetzgeberisch gar nichts passiert sei. Dabei sei die durch das Urteil entstandene Situation „die denkbar schlechteste für alle beteiligten – mit Ausnahme der ausländischen Versandapotheken“.

Selbst wenn man einzelne Schlussfolgerungen des Gutachtens nicht teile oder Berechnungswege hinterfrage: Das Gutachten liefere erstmals seit 2003 wieder Primärdaten zu den erbrachten Leistungen der Apotheken sowie Informationen zur flächendeckenden Versorgung, zur Entwicklung von Beschäftigenzahlen und Betriebsstätten. „Sich mit den knapp 400 Seiten zu befassen, ist also sicher keine vertane Zeit“, begründet die Grünen-Politikerin.

Die ABDA hat seit der Veröffentlichung jede inhaltliche Diskussion über 2hm-Gutachten abgelehnt: „Eine Diskussion über Teilaspekte des Gutachtens fände in der für uns – wie dargelegt – völlig inakzeptablen Logik des Gutachtens statt. Deshalb muss es Ziel sein, die Diskussion über dieses Gutachten nicht zu fördern, sondern diese zu beenden“, so ABDA-Präsident Friedemann Schmidt.

Der ABDA-Präsident begründete das offiziell verhängte Verbot der Stellungnahme so: „Wir wollen erreichen, dass die politische Diskussion über die angemessene Honorierung mit den richtigen politischen Prämissen und innerhalb der richtigen Leitplanken geführt wird.“ Das Gutachten sei für eine solche Diskussion „keine geeignete Grundlage“. Eine „vertiefte“ Diskussion „in der Gedankenwelt des Gutachtens“ wäre für die Apothekerschaft schädlich, warnt die ABDA.

Auch Ex-Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte das Gutachten zu den Akten gelegt. Nich bekannt ist, wie der Spahn zu den Aussagen des Gutachtens steht. Im Rahmen der Diskussion über das Rx-Versandverbot haben die Empfehlungen nur hinter den Kulissen eine Rolle gespielt. Klar ist aber, das vor allem die Krankenkassen immer wieder auf das Gutachten und das Wirtschaftlichkeitsgebot hinweisen, weil dieses zu dem Ergebnis kam, dass rund eine Milliarde Euro zu viel Apothekenhonorar gezahlt wird.

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