Apotheken erhalten 2600 Euro TI-Startgeld Lothar Klein, 04.01.2019 11:11 Uhr
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Bald geht es los: Die Kassen zahlen für die TI-Anbindung der Apotheken über 2600 Euro. Foto: Compugroup
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Sorgenkind Gematik: Der GKV-Spitzenverband sieht als Ursache für die jahrelange Verzögerung, dass nur die Kassen bezahlen, aber alle anderen mitreden dürfen. Foto: Gematik
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Das Münchner Start-up Teleclinic hat als einziger Anbieter bereits ein funktionsfähiges eRezept im Markt – nicht nur in einem kleinen Pilotprojekt in Baden-Württemberg, sondern bundesweit. Foto: Teleclinic
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Der Radiologe Professor Dr. Reinhard Meier, Juristin Katharina Jünger und Wirtschaftsinformatiker Patrick Palacin haben gemeinsam Teleclinic gegründet. Foto: Teleclinic
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Das Unternehmen bietet Patienten Sprechstunden mit Ärzten per Telefon oder Videochat an. Screenshot Teleclinic
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Damit die Sache richtig rund läuft, stellen 60 dieser Ärzte bereits eRezepte aus. Foto: Teleclinic
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Diese gelangen mit Hilfe von Apotheken.de in eine der 7000 angeschlossenen Apotheken. Der Patient erhält eine Vorschau. Grafik: Teleclinic
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Er wählt die Apotheke aus. Grafik: Teleclinic
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200 solcher Rezepte wurden nach Angaben von Teleclinic-Geschäftsführerin Jünger in den vergangenen Wochen und Monaten ausgestellt und über das Portal des Deutschen Apothekerverlags in die nahe gelegenste Apotheke digital übermittelt. Foto: Teleclinic
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Neun Ärzte waren Mitte 2016 Ansprechpartner bei Teleclinic. Heute spricht der Anbieter von rund 200 Teleclinic-Ärzten. Screenshot
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Der Service ist inzwischen rund um die Uhr erreichbar. Screenshot Teleclinic
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Jünger will die Ärzte von Teleclinic für die Einholung einer ärztlichen Erstmeinung jedem zugänglich machen: „Wir wollen für alle Menschen die erste Anlaufstelle für Fragen rund um ihre Gesundheit sein“, sagte sie. Foto: Teleclinic
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Mit diesen Preismodellen startete Teleclinic. Inzwischen übernehmen auch einige der Krankenkassen die Kosten für die Fernberatung. Screenshot
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Es geht um die Wurst und die heißt eRezept. Die Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens sich nicht mehr von Heilberuflern und Kassen an der Nase herumführen zu lassen, hat alle Player aufgeschreckt. Foto: Pixabay
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Dr. Gottfried Ludewig, Chefdigitalisierer des BMG, will bei der Einführung des eRezepts und der E-Patientenakte keine Abwehrkämpfe mehr führen. Foto: BMG
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Kommt das eRezept? Wohl eher nicht, meinen die Befragten einer ACAlert-Umfrage. Grafik: ACAlert
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Dass sehen vor allem die Inhaber und Apothekenleiter so. Grafik: ACAlert
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Wird das eRezept denn wenigstens eine Arbeitserleichterung bringen? Da sind sich die Befragten unsicher. Grafik: ACAlert
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An eine Arbeitserleichterung glauben vor allem die Chefs nicht. Grafik: ACAlert
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Dafür würden insbesondere die Versandapotheken vom eRezept profitieren. Grafik: ACAlert
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Hier sind die Chefs besonders kritisch eingestellt. Grafik: ACAlert
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Die ABDA will jetzt rasch das alte Papierrezept durch ein eRezept ablösen. Damit reagiert ABDA-Präsident Friedemann Schmidt auf Kritik. Foto: Andreas Domma
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DrEd darf jetzt auch in Baden-Württemberg Patienten telemedizinisch behandeln. Foto: DrEd
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Telemedizin-Startschuss in Baden-Württemberg: Seit dem 16. April können sich Patienten telemedizinisch behandeln lassen. Auch das elektronische Rezept wird hier erprobt. Foto: Telekom
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So ähnlich stellt sich die KV Baden-Württemberg die Arztpraxis der Zukunft vor – Diagnose per Video-Visite. Foto: Toppharm-Apotheken
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Die Ärzte haben das Fernbehandlungsverbot gekippt, Gesundheitsminister Jens Spahn soll seine Glückwünsche dazu gleich per SMS in den Saal geschickt haben. Foto: Jürgen Gebhardt
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Insbesondere für die Telemedizin-Anbieter ist die Entscheidung ein Meilenstein, dem weitere Forderungen nachfolgen. Doch es wird auch gemahnt. Foto: APOTHEKE ADHOC
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„Im Einzelfall“ ist Ärzten in ihren Praxen somit nunmehr eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über digitale Medien erlaubt, wenn dies medizinisch vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt bei Diagnostik, Beratung, Therapie und Dokumentation gewährleistet wird. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Der persönliche Patientenkontakt soll für Ärzte aber weiterhin Vorrang haben. Bislang waren in Deutschland praktizierenden Ärzten solche Fernbehandlungen nur nach einer persönlichen Untersuchung erlaubt. Foto: APOTHEKE ADHOC
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In der Schweiz konnten Patienten in Apotheken bereits 2012 per Video einen Mediziner konsultieren. Foto: Pharmasuisse
Berlin - Für den Anschluss der über 19.000 Apotheken an die Telematik-Infrastruktur (TI) der Gematik haben sich Apotheker und Kassen nach monatelangen Verhandlungen auf eine Finanzierung geeinigt: Apotheken erhalten für die Erstausstattung mit Konnektoren und Kartenlesegeräten sowie der Installationspauschale einen Betrag von gut 2600 Euro. Hinzu kommen noch Betriebskostenpauschalen. Apotheken, die an einem Feldversucht für den elektronischen Medikationsplan teilnehmen, erhalten extra 14.000 Euro.
Im Detail sieht die Einigung zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband (DAV) wie folgt aus: Für die Herstellung und den Betrieb der Telematikinfrastruktur werden von den Kassen folgende Kostenpauschalen an die Apotheken gezahlt: Für die Erstausstattung mit einem eHealth-Konnektor, inklusive zugehöriger gSMC-K Smartcard und zwei stationären eHealth-Kartenterminals (KT) zahlen die Kassen 1362 Euro. Als Aufwandspauschale für die Einrichtung der neuen Technik zahlen die Kassen zusätzlich 1280 Euro. Davon entfallen 896 Euro auf die Installation und Schulung in den Apotheken und eine Pauschale in Höhe von 384 Euro für installationsbedingte Ausfallzeiten und sonstige Aufwände.
Zusätzlich gibt es einmalige Betriebskostenpauschalen: Für die SMC-B Smartcard 378,15 Euro und für die HBA-Smartcard 449 Euro. Zudem können quartalsweise Betriebskostenpauschalen für Betrieb und Wartung der Kartenterminal in Höhe von 210 Eure abgerechnet werden.
Jede Apotheke erhält als Grundausstattung einen TI-Konnektor – aktuell gibt es vier Anbieter – und zwei eHealth-Kartenterminals. Größere Apotheken ab 20.000 Rx-Packungen zulasten der GKV erhalten zusätzliche Geräte: Bis zu 40.000 Rx-Packungen werden zwei zusätzliche eHealth-Terminals mit jeweils 450 Euro finanziert. Für Apotheken ab 40.000 Rx-Packungen bis zu 80.000 Rx-Packungen zahlen die Kassen weitere zwei eHealth-Terminals mit jeweils 450 Euro. Apotheken mit mehr als 80.000 Rx-Packungen müssen ihren Umsatz mit „geeigneten Unterlagen“ nachweisen. „Mehr als 10 Kartenlesegeräte pro Apothekenbetriebsstätte werden jedoch nicht finanziert“, heißt es in der Vereinbarung zwischen DAV und GKV-Spitzenverband.
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