Krankenhausreform

Ärzte/Kliniken: Gerangel an der Sektorengrenze

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Berlin -

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat mehr Engagement der Politik zur Umsetzung der Krankenhausstrukturreform gefordert. Für eine bessere sektorenübergreifende Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Ärzten und Kliniken müsse zunächst „der Wildwuchs in der Kliniklandschaft deutlich bereinigt“ werden, sagte Vorstandschef Dr. Andreas Gassen. Bisher sei das Gesetz „eher ein Reanimationsgesetz für kranke Krankenhäuser“.

Bei einer Neustrukturierung der Gesundheitsversorgung in einer Region, die kein Krankenhaus mehr brauche, müssten sich dann aber auch die niedergelassenen Ärzte bewegen, so Gassen. „Es reicht nicht zu sagen: Macht das Krankenhaus dicht und schickt uns die Kohle.“ Denkbar wäre etwa, das Belegarztwesen neu aufzustellen. Allerdings sei dies bisher bundesweit sehr unterschiedlich ausgeprägt – in Bayern sei es weit verbreitet, in Nordrhein-Westfalen nicht.

Solche Versorgungsstrukturen könnten in einem bisherigen Krankenhaus entstehen, indem man eine bestimmte kleinere Zahl von Betten, eine Art Minimalstation erhalte, gab Gassen zu bedenken. Hier könnten dann niedergelassene Haus- und Fachärzte zusammen mit ehemaligen angestellten Krankenhausärzten Fälle unterbringen, die nach einer medizinischen Behandlung ein, zwei Tage auf der Station bleiben müssten.

„Dann hätten wir tatsächlich eine Interaktion zwischen den Sektoren“, sagte der KBV-Chef. Daneben gebe es nach wie vor die großen Häuser mit Maximalversorgung. Die sollten aber mit mehr Personal und mehr Finanzmitteln ausgestattet werden. Das Krankenhausstrukturgesetz trat 2016 in Kraft. Sowohl die Krankenkassen als auch die Ärzte haben Zweifel, ob dadurch die angestrebte Strukturreform tatsächlich erreicht werden kann. f

Hier einige Eckpunkte: Die Qualität der Versorgung wird noch strenger kontrolliert. Qualität wird zum Kriterium bei der Krankenhausplanung. Gute Qualität soll gefördert, schlechte möglichst abgebaut werden. Dabei gilt es aber, in ländlichen, strukturschwachen Regionen die nötigen Krankenhauskapazitäten sicherzustellen.

Entsprechend wird auch bei der Vergütung an Qualitätsaspekte angeknüpft. So werden Qualitätszu- und -abschläge für gute beziehungsweise schlechte Leistungen eingeführt. Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser sollen patientenfreundlicher werden. Um überflüssige Kapazitäten abzubauen, wird ein Strukturfonds eingerichtet.

Dazu werden Mittel in Höhe von 500 Millionen Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt. Die Länder müssen dann für entsprechende Umstrukturierungsmaßnahmen Mittel in gleicher Höhe zur Verfügung stellen. Der Fonds wird also maximal mit einer Milliarde Euro bestückt. f

Um unnötige Operationen zu verhindern, soll die Mengensteuerung in der stationären Versorgung neu ausgerichtet werden. Unter anderem ist es für Patienten seit 2016 möglich, sich vor bestimmten Eingriffen eine Zweitmeinung einzuholen.

Für Krankenhausplanung und Finanzierung von Investitionen sind weiterhin die Länder verantwortlich. Die Pflege am Bett soll gestärkt werden. Um dafür etwa das Personal aufstocken zu können, gibt es 2016 bis 2018 Fördermittel von insgesamt bis zu 660 Millionen Euro. Ab 2019 stehen dann dauerhaft bis zu 330 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.

Zur Sicherstellung des Notdienstes sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen entweder vertragsärztliche Notdienstpraxen, sogenannte Portalpraxen, in oder an Krankenhäusern als erste Anlaufstelle einrichten oder Notfallambulanzen der Krankenhäuser unmittelbar in den Notdienst einbinden.

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